Rausschmiss

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Rausschmiss

Beitrag von JUSLINE » 17.10.2001, 16:41

Er lebt seit 12 Jahren mit Ihr in dem Haus seiner Eltern in einer separaten Wohnung. Eltern wohnen unten. Beziehung ist nun zu ende, da sie seit 5 Jahren Alkoholikerin ist und es einfach nicht mehr geht. Wie sieht es aus, kann er sie einfach vor die Tür setzen?




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RE: Rausschmiss

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2001, 13:07

Er kann. Für das Wie und Wann sind allerdings 2 Fragen von Interesse: 1) Ist er mit ihr verheiratet ? 2) Gab´s einen Mietvertrag ? Wenn beide Fragen zu verneinen sind liegt einfach nur ein bestenfalls "prekaristisches" , also ein unentgeltliches auf jederzeitigen Widerruf eingeräumtes Benützungsrecht vor. Der "Rausschmiss" sollte auch dann natürlich nicht zur Unzeit und nicht ohne genügende Vorbereitungszeit erfolgen. Bereicherungsrechtliche Ansprüche der Ex-Partnerin sind allerdings nicht auszuschließen (etwa wenn sie Geld in seine Wohnung und damit in das Haus seiner Eltern investiert).

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RE: Rausschmiss

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2001, 09:06

Hallo Celsus,

vielen Dank für Deine Antwort.

Also sie sind weder verheiratet noch besteht ein Mietvertrag. Dazu kommt noch, das seine Eltern kein Miete verlangen. Ist es denn nicht so, daß sie Gewohnheitsrecht hat und auch wenn sie nichts in die Wohnung investiert hat, steht Ihr dann trotzdem kein Geld zu? Ach ja ich weiß gar nicht, ob ich dies schon erwähnte, sie trinkt auch sehr oft Alkohol und macht dann immer einen Aufstand.

Wenn ich es richtig sehe, müßten doch eigentlich seine Eltern das Recht haben, sie vor die Tür zu setzen oder?

Auf der anderen Seite ist sie ja wohl auch krank und was wäre, wenn sie sich dann etwas antut, wird er dann zur Rechenschaft gezogen?

Ich freue mich auf Deine Antwort.

Liebe Grüße




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RE: Rausschmiss

Beitrag von JUSLINE » 24.10.2001, 18:09

Lieber Bobbylux,

zu 1) Ist es denn nicht so, daß sie Gewohnheitsrecht hat und auch wenn sie nichts in die Wohnung investiert hat, steht Ihr dann trotzdem kein Geld zu? Gewohnheiten bzw. Gewohnheits-"recht" sind nur dort erheblich, wo das Gesetz auf sie verweist. Das ist aber hier nicht der Fall. Und was das Geld betrifft: Mit welcher Begründung ?

Zu 2) Wenn ich es richtig sehe, müßten doch eigentlich seine Eltern das Recht haben, sie vor die Tür zu setzen oder? Derjenige hat das Recht, der zulässigerweise Partner ihrer Vereinbarung war. Wenn beide die Erlaubnis direkt von den Eltern ableiten siehst Du es richtig.

Zu 3) Auf der anderen Seite ist sie ja wohl auch krank und was wäre, wenn sie sich dann etwas antut, wird er dann zur Rechenschaft gezogen? Nein.

LG Celsus


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