Seite 1 von 1

Zimmer Nutzung ,Tausch

Verfasst: 22.08.2022, 13:40
von Franca
Im vermieteten ZFH bewohnt ein Mieter KG un 1. Stock plus Garage. Der 2. Mieter ist mit Frau und Kindern eingezogen im 2. und 3. Stock plus ein Kelleraum, als Arbeitsplatz nutzbar. Dieser wird nicht mehr benötigt , da Frau und Kinder ausgezogen und abgemeldet sind. Muss der untere Mieter einverstanden sein wenn der obere Mieter freiwillig den Raum abgibt, natürlich auch nicht mehr bezahlt, und wenn der Vermieter den für sich nutzt?Er befindet sich nahe an seiner Wohneinheit. Störungen entstehen keine aber er könnte sich vielleicht beeinträchtigt fühlen, er ist sehr empfindlich.

Re: Zimmer Nutzung ,Tausch

Verfasst: 24.08.2022, 16:00
von Franca
Folgendes habe ich gefunden:
Ausgenommen sind zusätzliche Räume, die – obwohl sie
selbständig vermietbar wären – Teil eines Wohnungsverbandes
sind oder die üblicherweise zu einem Ein- oder Zweifamilien-
haus gehören, wie z. B. ein Abstellraum, Kellerräume oder eine
Garage. 27 Solche Räume verhindern die Anwendung des „Ein-
familienhausprivilegs“ nicht. Der OGH begründet diese Aus-
nahme zutreffend damit, dass durch solche Räume der Cha-
rakter eines Einfamilienhauses nicht genommen wird.

Und wie gesagt: der Raum wurde nicht vermietet werden. Abgesehen von der Empfindlichkeit des Mieters ist mir klar, auch weil dieses später geschaffen wurde (die Veränderung), das es nichts ändert.

Re: Zimmer Nutzung, Tausch

Verfasst: 24.08.2022, 22:12
von alles2
Verstehe das Problem noch immer nicht. Dem Mieter kann doch völlig gleichgültig sein, wer was bewohnt, solange er davon ausgehen musste oder nichts ausgeschlossen wurde. Kenne auch die Grundlage für eine etwaige Wehrhaftigkeit nicht.