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Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 09.08.2022, 07:50
von Franca
Der Energiegutschein der Bundesregierung kann nur eingelöst werden, wenn der Mieterden Strom direkt an den Anbieter bezahlt. Wenn dies nicht der Fall ist, was kann der Mieter tun?

Re: Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 09.08.2022, 09:15
von alles2
Als Mieter wird man da anstehen, weil es mietrechtlich nicht vorgesehen ist, dahingehend den Vermieter zu etwas zwingen zu können, und diese Konstellation vom Gesetzgeber nicht umfasst wurde. Der Umstand betrifft viele Mieter, die keinen eigenen Stromzähler und keinen Stromvertrag in ihrem Namen abgeschlossen haben (aber auch bei ihre Eltern wohnende Kinder, Studierende usw.). Man könnte zum Thema Energiekostenausgleich über die Telefonnummer 050 233 798 des Finanzministeriums nachfragen, ob es mittlerweile oder irgendwann ein Formular gibt, wonach die Bestätigung des Vermieters ausreicht, um den Energie-Gutschein zugeschickt zu bekommen oder einlösen zu können. Oft erhält nicht mal der Vermieter einen Gutschein, wenn er an der Adresse des Mieters nicht seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Aber der Mieter kann dennoch mal bei der besagten Nummer anrufen und man würde nach Durchgabe der betreffenden Adresse überprüfen, wie der aktuelle Stand ist und ob man da was machen könnte.

Falls es keine Umstände bereitet, bitte auch für meinen Beitrag im vorherigen Thread bedanken. Muss schließlich nicht ehrlich gemeint sein. Doch so kann man eher vermeiden, dass meinerseits auf Deine Anliegen nicht mehr eingegangen wird. Und ich habe Gewissheit, dass meine Botschaft angekommen sein dürfte und diese nicht untergegangen ist.

Re: Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 09.08.2022, 11:47
von Franca
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Re: Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 09.08.2022, 14:42
von alles2
alles2 hat geschrieben:
09.08.2022, 09:15
es mietrechtlich nicht vorgesehen ist, dahingehend den Vermieter zu etwas zwingen zu können, ...
Erstens das und kann er in seiner Situation nicht einseitig über etwas bestimmen, was ihm nicht gehört.

Re: Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 11.08.2022, 07:18
von Franca
nicht relevant siehe unten?

Re: Wenn der Mieter den Strom an den Vermieter bezahlt...

Verfasst: 21.09.2022, 08:07
von Franca
Keine Reaktionen