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Noch eine Frage Halbkeller vermietet

Verfasst: 05.08.2022, 07:50
von Franca
Sind Vermieter. Mietobjekt sind EG und KG eines Einfamilienhauses. Im Mietvertrag (befristet) steht lediglich, dass Untergeschoß und Erdgeschoß gesamt 150 Qm umfassen. Der Mieter hat sich alles mehrmals angeschaut, auch mit einem Makler. Im KG befinden sich 3 Zimmer , eins relativ dunkel und klein, und ein Bad. Bald nach dem Einziehen hat es Klagen gegeben, dass er Feuchtigkeit vermutet. Es wurde von uns ein Gutachter bestellt, und alles trockengelegt. Inkl Mietminderung etc.. Über die Benutzung der Zimmer wurde im Detail nicht gesprochen. Trotz allem hat sich nach 2 Jahren wieder Feuchtigkeit in einem Zimmer (ausgerechnet wo ein Kleinkind schläft) gebildet . Wieder wurde die Firma von uns kontaktiert zur Begutachtung/Sanierung. Man kann sich aber vorstellen, dass die Sache sich in die Länge zieht, wegen den Umständen derzeit. Jedenfalls ist es seit Beginn ein Problem. Die Vermietung dauert noch 20 Monate. Meine Frage ist: das Zimmer das Probleme macht hätte eigentlich nicht als Wohnraum benutzt werden können, eher als Abstellraum. Hätten wird das im Mietvertrag schreiben sollen?

Re: Halbkeller vermietet

Verfasst: 05.08.2022, 10:17
von alles2
Nein, hätte nicht im Vertrag festgehalten werden müssen, weil allgemeingültig ist, dass ein Keller nicht zu Wohnzwecken vorgesehen ist. Daher gelten dafür auch andere Kriterien als im Wohnbereich. Eine Garage kann man auch mieten; und wenn diese zum Wohnen zweckentfremdet wird, kann man nicht darauf bestehen, dass man da leben kann.

Es gibt nun mal Bauweisen, die man nie trocken kriegt, so wie man es (gerade in Wien) von den Altbauten kennt. Und der Vermieter schuldet nur das, was gewöhnlich ist. Sprich, den Erhaltungszustand nach gewöhnlichem Standard. Außer es ist im Vertrag explizit was anderes festgehalten worden. So gibt es auch Verträge, wonach jede Erhaltungspflicht ausgeschlossen wird. Das nur als Randnotiz, sollte man sich als Vermieter hinkünftig nicht mehr um derartige Belange kümmern wollen.

Re: Noch eine Frage Halbkeller vermietet

Verfasst: 06.08.2022, 07:13
von Franca
Herzlichen Dank
Weitere Entwicklung: aufgetretene Feuchtigkeit bzw Schimmelbildung in einem Zimmer. Jetzt zeigt sich im Bad neben dem besagten Zimmer starke Feuchtigkeit , die nicht durch schlechtes Lüften erklärbar ist. Eine spezielle Firma meint, es sei wahrscheinlich der Mieter dafür verantworlich. Wird genauer angeschaut. Man sieht auf Photos dass der Duschmischer defekt ist, und nicht repariert wurde, auch nicht an uns gemeldet (aber in diesem Fall müßte der Mieter Reparieren laut MV).
Daher zusätzliche Frage: Ausgang ist immer ungewiss, bin ich richtig in der Annahme, dass wenn der Mieter offiziell schuld ist, er in der Zeit keinen Ersatz bekommt, wenn alles wieder saniert werden muss? Vielleicht kann mir auch Jemand sagen was er/sie in dem Fall als Mieter tun wüde (außer Haftpflichtversicherung einschalten). Solange seine Schuld nicht offiziell ist kann er Mietminderung beantragen?