Provisionshöhe - Maklervertrag vs Obergrenze
Verfasst: 03.08.2022, 11:29
Liebes Forum,
meine Frage ist zum Maklerrecht bei Eigentumskauf und damit hoffentlich in diesem Teilforum nicht ganz falsch...
A möchte eine Wohnung in Wien kaufen. Makler M hat ein für A interessantes Objekt inseriert. A schließt mit M einen schriftlichen Maklervertrag ab, damit M die relevanten Informationen zum Objekt an A übergibt und eine Besichtigung ermöglicht. In diesem Maklervertrag wird die im Erfolgsfall fällige Provision als Euro-Betrag berechnet aus 3% zzgl USt vom inserierten Kaufpreis des Objekts ausgewiesen.
Nun hat A das Objekt besichtigt und möchte dem Verkäufer ein Kaufanbot legen, aber mit einem geringeren Kaufpreis als inseriert. Dadurch wäre die im Maklervertrag genannte Provision höher als die laut Immobilienmaklerverordnung maximal erlaubten 3% (zzgl USt), siehe §15 Abs 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007765
Meine Frage:
Ist A verpflichtet, im Erfolgsfall (also wenn der Verkäufer das niedrigere Kaufanbot annimmt) den vollen Provisionsbetrag aus dem Maklervertrag zu bezahlen, also mehr als 3%?
Oder muss sich M aufgrund der gesetzlichen Deckelung mit einem geringeren Provisionsbetrag - nämlich 3% zzgl USt vom vereinbarten niedrigeren Kaufpreis - zufrieden zu geben?
Oder ist gar der Maklervertrag in dieser Form ungültig, weil er eine unzulässige Einschränkung der Vertragsfreiheit von A (hier: ein niedrigeres Kaufanbot abzugeben) enthält?
Danke!
meine Frage ist zum Maklerrecht bei Eigentumskauf und damit hoffentlich in diesem Teilforum nicht ganz falsch...
A möchte eine Wohnung in Wien kaufen. Makler M hat ein für A interessantes Objekt inseriert. A schließt mit M einen schriftlichen Maklervertrag ab, damit M die relevanten Informationen zum Objekt an A übergibt und eine Besichtigung ermöglicht. In diesem Maklervertrag wird die im Erfolgsfall fällige Provision als Euro-Betrag berechnet aus 3% zzgl USt vom inserierten Kaufpreis des Objekts ausgewiesen.
Nun hat A das Objekt besichtigt und möchte dem Verkäufer ein Kaufanbot legen, aber mit einem geringeren Kaufpreis als inseriert. Dadurch wäre die im Maklervertrag genannte Provision höher als die laut Immobilienmaklerverordnung maximal erlaubten 3% (zzgl USt), siehe §15 Abs 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007765
Meine Frage:
Ist A verpflichtet, im Erfolgsfall (also wenn der Verkäufer das niedrigere Kaufanbot annimmt) den vollen Provisionsbetrag aus dem Maklervertrag zu bezahlen, also mehr als 3%?
Oder muss sich M aufgrund der gesetzlichen Deckelung mit einem geringeren Provisionsbetrag - nämlich 3% zzgl USt vom vereinbarten niedrigeren Kaufpreis - zufrieden zu geben?
Oder ist gar der Maklervertrag in dieser Form ungültig, weil er eine unzulässige Einschränkung der Vertragsfreiheit von A (hier: ein niedrigeres Kaufanbot abzugeben) enthält?
Danke!