Und plötzlich steht ein Gasthaus direkt vor dem Balkon

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terex
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Und plötzlich steht ein Gasthaus direkt vor dem Balkon

Beitrag von terex » 24.07.2022, 01:03

Hallo
Ich komme aus Niederösterreich und aus dem Bezirk Wiener Neustadt-Land. Ich oder eigendlich Wir, haben ein gröberes Problem!
(Ich spreche hier in dieser Problemstellung in der "Ich" Form)

Wohnhaft in einem Mehrparteienhaus (Genossenschaft) bin ich seit 2018. Bis zum Jahr 2018 blickt das Mehrparteienhaus mit dessen Balkonen noch in einen ruhigen Innenhof und einer parkähnlichen Anlage (Nicht mehr Teil der Genossenschaft). Im Jahr 2019 beschloss die Gemeinde ein vor uns liegendes Gebäude abzureißen so das es dann mit der Ruhe aufgrund des immensen Straßenlärms vorbei war. Ich denke mal das ist etwas mit dem man sich arrangieren muss.
Plötzlich im Jahr 2021, wurde dann beschlossen, dass in der ehemaligen Parkanlage, also direkt ca 50m Luftlinie vor unseren Balkonen entfernt, eine Fleischerei mit einem Gaststättenbetrieb eingerichtet wird.

Nun haben wir direkt vor unseren Balkonen eine Fleischhauerei mit Gaststätte mit etwa 100 angewachsenen Sitzplätzen (in der ehemaligen park ähnlichen Anlage) vor unserer Nase.
Der Lärm ist natürlich enorm. Pausenlos, teilweise bis um 01:00 Uhr früh hören wir nun das Geschreie von angetrunkenen und amüsierenden "Gästen" dieses Betriebes. Manchmal hält der Gastwirt auch Veranstaltungen ab, wo die "Kapazität" mit Stehtischen gleich einmal erweitert wird und das Ganze wird umrahmt mit "Live-Musik" oder einer Musikanlage. Unabhängig davon ob am Sonntag oder um 23 Uhr an Werktagen.

Also, an Schlaf ist seit dem Bestand dieser "Gaststätte" nicht mehr zu denken.
Der Geschäftsführer dieser Gaststätte in selbst nach mündlicher Beschwerden von verschiedensten umliegenden wohnhaften Bürgern und Bürgerinnen nicht Willens den Lärmpegel zu senken. Es ist ihm sichtlich egal.

Was gibt es hier nun für Möglichkeiten oder wie ist das rechtlich zu beurteilen ?

Interessant ist auch, dass diese Fleischhauerei mit Gaststätte auf der eigenen Homepage, aber auch laut Gemeindeinformationen eine Öffnungszeit von 11:00 bis 22:00 Uhr angibt.
Diese Gaststätte schließt jedoch frühestens um 23:00 Uhr, wenn auch selten "so früh".

Ist das Rechtens ?

mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Und plötzlich steht ein Gasthaus direkt vor dem Balkon

Beitrag von alles2 » 24.07.2022, 10:14

Alles dokumentieren und der Bezirksverwaltungsbehörde melden. Die rechtlichen Möglichkeiten werden hier beschrieben:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190100.html

Kommt die Gemeinde zum Schluss, dass keine Auflagen verletzt werden, und ist die Begründung nicht plausibel, kann man damit an die Volksanwaltschaft herantreten. Ist auch bei der ein Klassiker, weshalb man dort mit den Fällen nicht mehr nachkommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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