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Gebrauchsüberlassung von Wohnungen für Beherbergungsbetrieb

Verfasst: 11.07.2022, 12:18
von HeidiRugg
Guten Tag,

seit einer Erbschaft besitze ich ein Haus in Tirol, in dem sich mehrere kleine Wohnungen (Tops) mit Freizeitwohnsitz-Widmung befinden. Unlängst hat mir jemand den Vorschlag unterbreitet, dass er mir das Nutzungsrecht an den kleinen Wohnungen gegen eine Pauschale "abmietet", sodass er in Eigenregie Personen eine Übernachtungsmöglichkeit im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes zur Verfügung stellen kann. Ich würde mich gerne für ein Jahr auf diese Idee einlassen, weiß aber nicht, welche Art von Vertrag in einem solchen Fall mit dem Interessenten abgeschlossen werden soll. Die Vorgaben des Mietrechtsgesetzes sollen für mich jedenfalls nicht gelten. Welche Art von Vertrag wäre hier ratsam?

Beste Grüße

Re: Gebrauchsüberlassung von Wohnungen für Beherbergungsbetrieb

Verfasst: 11.07.2022, 13:08
von alles2
Allgemein operiert man dazu mit einem Bestandvertrag gemäß § 1090 ABGB, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält. Konkret wäre es ein Pachtvertrag nach § 1091 ABGB, da das Objekt nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann und sich die in Bestand gegebene Sache nicht ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt. Dabei auch die Gebühren berücksichtigen:

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/gebuehren-fuer-bestandvertraege.html