Untervermietung Genossenschaftswohnung legal?

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Rafael
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Untervermietung Genossenschaftswohnung legal?

Beitrag von Rafael » 10.07.2022, 21:08

Guten Tag/Abend.

Meine Lebensgefährtin und ich wohnen momentan in einer Genossenschaftswohnung (erbaut 2020). Wir müssen allerdings zuwachsbedingt von einer 2Zimmer Wohnung in eine größere 3 Zimmer Wohnung umsiedeln.

Nun stellt sich uns die Frage, da wir gern die Wohnung als Backup weiterhin im Besitz hätten. Da sie in 7 Jahren zur Eigentumswohnung werden kann, ob wir sie legal und wenn ja wie Untervermieten können?

Laut Mietervertrag findet man zum Punkt Untervermietung oder sonstige Überlassung:

„Personen, die nach Abschluss des Mietvertrages nicht nur vorübergehend mit dem Mieter im Mietgegenstand wohnen, sind dem Vermieter und der Förderstelle zu melden, um gegebenenfalls überprüfen zu können, ob die Vorraussetzungen für die Gewährleistung der Wohnbauförderung noch vorliegen. Die Untervermietung des gesamten Mietgegenstandes ist während der Laufzeit der Wohnbauförderung nur dann zulässig, wenn der Mieter davor die Zustimmung der Förderstelle eingeholt hat.“

So wie ich es verstehe, ja ich darf sie untervermieten, allerdings nur wenn gerade keine Wohnbauförderung läuft, denn da müsst ich die Zustimmung einholen. Und wenn ich sie vermiete kann ich anschließend sowieso die Förderung beantragen, und je nachdem ob sie gewährt wird bekomme ich sie, richtig?

Zusätzlich die Frage zur Förderung:
Muss ich dafür weiterhin selber in dieser Wohnung gemeldet sein? Oder kann mein Untermieter den Hauptwohnsitz dort haben wenn ich einen Nebenwohnsitz habe?

Vielen dank für Auskünfte
Lg
Rafael



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Untervermietung Genossenschaftswohnung legal?

Beitrag von alles2 » 11.07.2022, 10:08

Für mich bezieht sich der erste Satz zumindest auf die teilweise Untervermietung der Wohnung, worüber Du hier mehr findest:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15511

In dem Fall kann sehr wohl festgehalten sein, dass der Hauptmieter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz haben muss.

Im Unterschied dazu betrifft der zweite Satz die gänzliche Untervermietung. Dann wäre es freilich unrealistisch und schwer umsetzbar, wenn bzw. dass beim Hauptmieter der Hauptwohnsitz aufrecht bleibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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