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Gewalttätigen Mieter kündigen - befristeter Mietvertrag

Verfasst: 17.06.2022, 09:23
von friedo
Hallo,

der Mieter wurde gegenüber einer Person, die auch im Zweifamilienhaus wohnt, gewalttätig. Es kam zur Strafanzeige. Die Person fürchtet sich vor dem Mieter und traut sich z.B. nicht mehr die Gemeinschaftsräume (Keller, Flur) zu nutzen. Außerdem blockiert er regelmäßig den Parkplatz der angegriffenen Person.

Kann der gewalttätige Mieter (er bewohnt zusammen mit seiner Frau die zweite Hälfte des Hauses) gekündigt werden? Sie haben einen befristeten Mietvertrag der noch 2,5 Jahre läuft.

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Friedo

Re: Gewalttätigen Mieter kündigen - befristeter Mietvertrag

Verfasst: 17.06.2022, 10:40
von alles2
Gewalttätigkeit und Strafanzeige, dessen Ausgang hier nicht bekannt ist, sind relativ. Ein Mietvertrag kann einvernehmlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Vermieter dem zustimmt. Tut er das nicht, müsste man das gerichtlich durchsetzen, was teuer ausgehen kann und wofür die Mieterschutzvereinigung bemüht werden kann.

Ist es alles halb so schlimm, wäre zu beurteilen, ob eine wesentliche Beeinträchtigung im Gebrauch des Mietobjektes vorliegt. Das könnte ein Grund für eine Mietzinsminderung sein, über die man mit dem Vermieter verhandeln kann. Ansonsten es über eine Schlichtungsstelle versuchen und/oder die (evtl. reduzierte) Miete bis zu einer gerichtlichen unter Vorbehaltung einer Rückforderung weiterbezahlen.

Re: Gewalttätigen Mieter kündigen - befristeter Mietvertrag

Verfasst: 17.06.2022, 11:16
von friedo
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann der Vermieter den gewalttätigen Mieter nicht einfach fristlos kündigen? Sondern sollte eine einvernehmliche Kündigung erreichen?

Re: Gewalttätigen Mieter kündigen - befristeter Mietvertrag

Verfasst: 17.06.2022, 22:36
von alles2
Richtig erkannt! Das Mietrechtsgesetz ist eben mehr für den Mieter gemacht, weshalb es eben schwieriger wird, ihn loszuwerden.