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Erwerb Genossenschaftswohnung

Verfasst: 26.05.2022, 09:41
von Mike2022
Hallo,

ich möchte eine Wohnung BJ 1978 in Wien erwerben und nicht selbst beziehen.
Die Wohnung wurde als Genossenschaftswohnung vom jetzigen Eigentümer 2005 erworben.
Wenn ich die Wohnung nun kaufe unterliege ich auch der Spekulationsfrist gem. WGG?
Hat der Mieter dann ebenfalls das Vorkaufsrecht beim Weiterverkauf?
Im Falle einer Vermietung ist der Richtwertmietzins+Zuschläge oder der kostendeckende Mietzins anzuwenden?
Vielen Dank!

Re: Erwerb Genossenschaftswohnung

Verfasst: 26.05.2022, 12:39
von alles2
Was das Vorkaufsrecht anbelangt, findest Du alles unter § 15g Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die Rechte eines Mieters nach ausgeübter Eigentumsoption unter § 15h WGG. Mehr hat er gesetzlich nicht. Ausführlichere Worte dazu (besonders zum Richtwert) findet man hier:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Wohnen_im_Eigentum/Genossenschaftswohnungen_mit_Kaufoption.html#heading_Mietwohnungen_mit_Kaufoption___Verhinderung_von_Spekulation

Der ganze Artikel deckt im Wesentlichen § 15 WGG samt deren Unterparagraphen ab.

Re: Erwerb Genossenschaftswohnung

Verfasst: 26.05.2022, 15:14
von Mike2022
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Wenn ich diese Passagen aus WEG recht interpretiere:
Der derzeitige Verkäufer hat die Wohnung vor mehr als 15 Jahren gekauft. Im Grundbuch steht kein Vorkaufsrecht der Bauvereinigung auch keine weiteren Belastungen aus der damaligen Finanzierung. Somit kann der Verkäufer frei verfügen über den Verkaufspreis (?).
Nachdem die Wohnung vor 2019 das erste mal von der Bauvereinigung verkauft wurde (lt. GB im Jahr 2005) nehme ich an die, dass damit die Obergrenze (Richtwert) nicht mehr gilt oder beginnt mit einem Wiederverkauf jedes mal die Spekulationsfrist neu zu laufen?

Re: Erwerb Genossenschaftswohnung

Verfasst: 27.05.2022, 00:00
von alles2
Du meinst das WGG. Auch mir ist im ersten Beitrag ein Fehler unterlaufen: Beim zweiten Satz sollte es "§ 15h WGG" heißen, was oben nun korrigiert wurde.
Deine Annahmen teile ich und die Spekulationsfrist kann nur einmalig zur Geltung kommen.

Re: Erwerb Genossenschaftswohnung

Verfasst: 07.12.2022, 10:10
von danoneheinz
Du beziehst dich auf das WGG. Im vorigen Beitrag ist mir auch ein Tippfehler unterlaufen: der zweite Satz hätte „15h WGG“ lauten sollen, was nun oben korrigiert wurde.
Ich stimme Ihren Annahmen zu, und die Spekulationsfrist kann nur einmal verwendet werden.