Guten Tag, ich brauche bitte Hilfe und zwar bin ich im Jahr 1999 in eine Genossenschaftswohnung auf Basis Mietkauf gezogen. Meine damalige Beziehung ging auseinander und ich bin vom Mietkauf zurück getreten und auf Miete umgestiegen.
Nun würde ich die Wohnung gerne kaufen….. bekomme allerdings die Auskunft von der Genossenschaft, dass dies nicht möglich sei!
Ist das korrekt? Oder stoße ich hier nur auf eine recht barsche Mitarbeiterin?
Vielen lieben Dank für die rechtliche Unterstützung.
Liebe Grüße
Edele
Mietwohnung kaufen
Re: Mietwohnung kaufen
Ohne den Vertrag näher zu kennen, könnte sich die Genossenschaft auf § 15e Abs.1 WGG (Wohngemeinnützigkeitsgesetz) berufen haben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18043
Die historische Größe in der Gegend des Jahres 2000 lag bei rund 50 €/m² Nutzfläche. Das nur als Randnotiz!
Ansonsten könnte das hier eventuell interessant werden:Stellt ein Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter gemäß § 15c lit. a nach fünf-, höchstens aber zwanzigjähriger Dauer seines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrags einen Antrag auf Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum), hat die Bauvereinigung binnen drei Monaten eine Fixpreisvereinbarung gemäß § 15d schriftlich anzubieten. Die Vereinbarung einer längeren Frist ist zulässig, sofern deren Dauer sechs Monate nicht übersteigt. Der Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte kann je einen Antrag vom sechsten bis zum Ablauf des zehnten, vom elften bis zum Ablauf des fünfzehnten und vom sechzehnten bis zum Ablauf des zwanzigsten Jahres stellen.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18043
Die historische Größe in der Gegend des Jahres 2000 lag bei rund 50 €/m² Nutzfläche. Das nur als Randnotiz!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mietwohnung kaufen
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Verstehe ich das nun richtig: die Wohnung wird jetzt 23 Jahre alt. Daher kein Kauf mehr möglich!
Lg Edele
Verstehe ich das nun richtig: die Wohnung wird jetzt 23 Jahre alt. Daher kein Kauf mehr möglich!
Lg Edele
Re: Mietwohnung kaufen
Das könnte eine Erklärung für den unverrückbaren Standpunkt der Genossenschaft sein. Einen gesetzlichen Anspruch dürfte es nicht mehr geben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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