Bonität bestehender Mieter Innen prüfen
Verfasst: 30.04.2022, 13:43
Liebes Forum,
auf unseren Antrag in unserer WG (Mietvertrag seit 2002) einen Mieter auszutauschen hat die Weigl Immobilien Hausverwaltung zum ersten Mal nicht einfach zugestimmt, sondern abgelehnt.
Bei meinem Einzug haben sie damals einfach nur einen Vertrag gesandt und mich und die anderen Hauptmietenden (ohne weitere Nachweise zu verlangen) unterschreiben lassen.
Zusätzlich zu der Ablehnung diesmal, haben Sie das zum Anlass genommen eine Überprüfung der Bonität der bestehenden MieterInnen zu fordern und eine Abmahnung angedroht, sollte dieser Aufforderung innerhalb von 7 Tagen nicht nachgekommen werden.
Ist das rechtens?
Ich fand bisher nichts über "Bonitätsprüfungen" während laufenden unbefristeten Mietvertrags.
Wir leben in Berlin
Vielen Dank
Jules
auf unseren Antrag in unserer WG (Mietvertrag seit 2002) einen Mieter auszutauschen hat die Weigl Immobilien Hausverwaltung zum ersten Mal nicht einfach zugestimmt, sondern abgelehnt.
Bei meinem Einzug haben sie damals einfach nur einen Vertrag gesandt und mich und die anderen Hauptmietenden (ohne weitere Nachweise zu verlangen) unterschreiben lassen.
Zusätzlich zu der Ablehnung diesmal, haben Sie das zum Anlass genommen eine Überprüfung der Bonität der bestehenden MieterInnen zu fordern und eine Abmahnung angedroht, sollte dieser Aufforderung innerhalb von 7 Tagen nicht nachgekommen werden.
Ist das rechtens?
Ich fand bisher nichts über "Bonitätsprüfungen" während laufenden unbefristeten Mietvertrags.
Wir leben in Berlin
Vielen Dank
Jules