Recht bei Verlassenschaft
Verfasst: 30.03.2022, 17:33
Hallo,
aktuell habe ich seit ein paar Jahren einen Erbstreit vor Gericht und deshalb wurde für
die Immobilien meines Opas ein Verlassenschaftsverwalter bestellt.
Wenn ich bei der Hausverwaltung was melde wie zB abgelaufene Feuerlöscher wir mir mitgeteilt
das dies über den Verlassenschaftsverwalter zu melden ist,
dieser wiederum ignoriert mein Anliegen und müsste über den Anwalt immer ihm senden.
Allerdings zahle ich die vollen Betriebskosten und davor war es sogar weitaus mehr wie nur die Betriebskosten.
(Hierfür gibt es leider keine Belege da ich es meinem Opa in bar geben sollte)
Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich mit Bezahlen der Betriebskosten, wo könnte ich diese erfragen
bzw durchsetzen?
Oder muss ich bis zum Ende des Erbschaftsstreits abwarten?
Sollte ich zB eine Beziehung in nächster Zeit haben, wurde mir mitgeteilt kann ich dies aktuell bei mir gar nicht anmelden,
ist dies korrekt oder gibt es da doch ein Schlupfloch?
Weil der Vermieter das auch nicht verbieten darf und eigentlich ein Grundrecht ist würde ich behaupten.
aktuell habe ich seit ein paar Jahren einen Erbstreit vor Gericht und deshalb wurde für
die Immobilien meines Opas ein Verlassenschaftsverwalter bestellt.
Wenn ich bei der Hausverwaltung was melde wie zB abgelaufene Feuerlöscher wir mir mitgeteilt
das dies über den Verlassenschaftsverwalter zu melden ist,
dieser wiederum ignoriert mein Anliegen und müsste über den Anwalt immer ihm senden.
Allerdings zahle ich die vollen Betriebskosten und davor war es sogar weitaus mehr wie nur die Betriebskosten.
(Hierfür gibt es leider keine Belege da ich es meinem Opa in bar geben sollte)
Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich mit Bezahlen der Betriebskosten, wo könnte ich diese erfragen
bzw durchsetzen?
Oder muss ich bis zum Ende des Erbschaftsstreits abwarten?
Sollte ich zB eine Beziehung in nächster Zeit haben, wurde mir mitgeteilt kann ich dies aktuell bei mir gar nicht anmelden,
ist dies korrekt oder gibt es da doch ein Schlupfloch?
Weil der Vermieter das auch nicht verbieten darf und eigentlich ein Grundrecht ist würde ich behaupten.