Muss ich einen Räumungsvergleich unterschreiben?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Bridget91
Beiträge: 1
Registriert: 15.03.2022, 12:41

Muss ich einen Räumungsvergleich unterschreiben?

Beitrag von Bridget91 » 15.03.2022, 12:59

Hallo,
ich habe eine Rechtsfrage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Mann und ich sind Mieter und unser Mietvertrag ist bis Oktober 2024 befristet. Jetzt hat unser Vermieter die Wohnung verkauft, weil er eine größere Sanierung am Haus, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, nicht bezahlen will. Die neuen Besitzer wollen die Wohnung offenbar selbst nutzen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist. Allerdings wollen sie auch , dass wir einen Räumungsvergleich unterschreiben. Ich sehe allerdings keinen Grund dafür, weil das Ende des Mietverhältnisses im ertrag schon geregelt ist und wir auch noch nie im Rückstand mit der Miete waren (wir wohnen schon 3 Jahre hier - das ist auch schon unser zweiter Mietvertrag).
Können die neuen Vermieter uns zwingen, das zu unterschreiben? Den genauen Wortlaut hab ich leider noch nicht, aber worauf muss ich da achten? Kann ich mich einfach weigern, da irgendwas zu unterschreiben?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe :)



MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Muss ich einen Räumungsvergleich unterschreiben?

Beitrag von MG » 16.03.2022, 12:39

Nein, niemand kann Sie zwingen, einen Räumungsvergleich abzuschließen. Es bringt dies für Sie auch keinen Vorteil.

Das Interesse an diesem Vergleich haben die Vertragsparteien, weil der Käufer sicher gehen will, dass er die Wohnung auch frei bekommt, und beim Verkäufer, um das dem Käufer auch zu garantieren.

Besonders wichtig wäre das natürlich für den neuen Eigentümer, wenn für ihn zu befürchten ist, dass die Befristung des Mietvertrages nicht wirksam ist, da ja dann der Mietvertrag unbefristet wäre!

Der jeweilige Vermieter hat außerdem ohnedies die Möglichkeit, einen Übergabeauftrag zu beantragen (allerdings erst in den letzten 6 Monaten des Mietvertrages.

https://www.jusline.at/gesetz/zpo/paragraf/567
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

ossieyang
Beiträge: 1
Registriert: 05.04.2022, 10:11
Kontaktdaten:

Re: Muss ich einen Räumungsvergleich unterschreiben?

Beitrag von ossieyang » 05.04.2022, 11:07

Danke, das hilft
Gruß

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste