Personenaufzug
Verfasst: 03.03.2022, 19:57
Liebe Forumsmitglieder,
ich bitte um Einschätzung meiner Situation:
ich bin Mieter einer Altbauwohnung (Vollanwendungsbereich des MRG), mit einem unbefristeten Mietvertrag. Der Eigentümer, betagt und in seiner Mobilität stark beeinträchtigt, hat mir mitgeteilt, dass er im Hof einen Personenaufzug errichten wird, weil er körperlich kaum mehr in der Lage ist, in seine Wohnung im 3. Stock zu gelangen.
Ich persönlich habe kein Interesse an einem Aufzug (meine Wohnung befindet sich im 1. Stock und ich bin auch nicht interessiert, künftig über die Betriebskosten am Aufzug „beteiligt zu werden“).‘
Der Aufzug soll an der Rückseite des Gebäudes, wo mein Schlafzimmer liegt (10m2) geführt werden. Habe ich grundlegend eine Möglichkeit, dieses Vorhaben zu verhindern?
Aus baulichen Gründen kommt nur eine einzige Stelle für den Aufzug in Frage. Der Platz ist so schmal, dass nur eine Miniaufzug möglich wäre - der aber dann weder behindertengerecht wäre, noch würde auch ein Rollstuhl hineinpassen. Der Eigentümer ist daher an mich herangetreten und hat mir von seiner Absicht erzählt, einen „Standardaufzug“ (Breite des Schachts 150cm) zu errichten. In diesem Fall würden jedoch 20cm meines 80cm breiten Fenster durch die Seitenwand des Aufzugschachts abgedeckt werden.
Das Zimmer ist zwar nordseitig gelegen und daher ist es von Haus aus nicht zu hell im Raum (subjektiv würden sich die Lichtverhältnisse im Zimmer nicht stark verschlechtern), doch müsste ich diese Beeinträchtigung dulden?
Kann man sagen, wie das Bedürfnis des Eigentümers weiter in seiner Wohnung zu leben (was einen behindertengerechten Aufzug erfordert) im Verhältnis zu meiner zu erwartenden Lichteinbuße zu bewerten ist?
Was wäre, wenn mir der Eigentümer anbietet, mein Fenster seitlich um 20cm zu versetzen? Müsste ich diesen Vorschlag aufgreifen oder habe ich grundlegend Anspruch auf Beibehaltung der aktuellen Situation (Fenster und somit Aussicht nicht teilverdeckt und kein Aufzug)?
Vielen Dank für Ihre Meinungen!
ich bitte um Einschätzung meiner Situation:
ich bin Mieter einer Altbauwohnung (Vollanwendungsbereich des MRG), mit einem unbefristeten Mietvertrag. Der Eigentümer, betagt und in seiner Mobilität stark beeinträchtigt, hat mir mitgeteilt, dass er im Hof einen Personenaufzug errichten wird, weil er körperlich kaum mehr in der Lage ist, in seine Wohnung im 3. Stock zu gelangen.
Ich persönlich habe kein Interesse an einem Aufzug (meine Wohnung befindet sich im 1. Stock und ich bin auch nicht interessiert, künftig über die Betriebskosten am Aufzug „beteiligt zu werden“).‘
Der Aufzug soll an der Rückseite des Gebäudes, wo mein Schlafzimmer liegt (10m2) geführt werden. Habe ich grundlegend eine Möglichkeit, dieses Vorhaben zu verhindern?
Aus baulichen Gründen kommt nur eine einzige Stelle für den Aufzug in Frage. Der Platz ist so schmal, dass nur eine Miniaufzug möglich wäre - der aber dann weder behindertengerecht wäre, noch würde auch ein Rollstuhl hineinpassen. Der Eigentümer ist daher an mich herangetreten und hat mir von seiner Absicht erzählt, einen „Standardaufzug“ (Breite des Schachts 150cm) zu errichten. In diesem Fall würden jedoch 20cm meines 80cm breiten Fenster durch die Seitenwand des Aufzugschachts abgedeckt werden.
Das Zimmer ist zwar nordseitig gelegen und daher ist es von Haus aus nicht zu hell im Raum (subjektiv würden sich die Lichtverhältnisse im Zimmer nicht stark verschlechtern), doch müsste ich diese Beeinträchtigung dulden?
Kann man sagen, wie das Bedürfnis des Eigentümers weiter in seiner Wohnung zu leben (was einen behindertengerechten Aufzug erfordert) im Verhältnis zu meiner zu erwartenden Lichteinbuße zu bewerten ist?
Was wäre, wenn mir der Eigentümer anbietet, mein Fenster seitlich um 20cm zu versetzen? Müsste ich diesen Vorschlag aufgreifen oder habe ich grundlegend Anspruch auf Beibehaltung der aktuellen Situation (Fenster und somit Aussicht nicht teilverdeckt und kein Aufzug)?
Vielen Dank für Ihre Meinungen!