Personenaufzug

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fischotter1983
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Personenaufzug

Beitrag von fischotter1983 » 03.03.2022, 19:57

Liebe Forumsmitglieder,

ich bitte um Einschätzung meiner Situation:

ich bin Mieter einer Altbauwohnung (Vollanwendungsbereich des MRG), mit einem unbefristeten Mietvertrag. Der Eigentümer, betagt und in seiner Mobilität stark beeinträchtigt, hat mir mitgeteilt, dass er im Hof einen Personenaufzug errichten wird, weil er körperlich kaum mehr in der Lage ist, in seine Wohnung im 3. Stock zu gelangen.

Ich persönlich habe kein Interesse an einem Aufzug (meine Wohnung befindet sich im 1. Stock und ich bin auch nicht interessiert, künftig über die Betriebskosten am Aufzug „beteiligt zu werden“).‘
Der Aufzug soll an der Rückseite des Gebäudes, wo mein Schlafzimmer liegt (10m2) geführt werden. Habe ich grundlegend eine Möglichkeit, dieses Vorhaben zu verhindern?

Aus baulichen Gründen kommt nur eine einzige Stelle für den Aufzug in Frage. Der Platz ist so schmal, dass nur eine Miniaufzug möglich wäre - der aber dann weder behindertengerecht wäre, noch würde auch ein Rollstuhl hineinpassen. Der Eigentümer ist daher an mich herangetreten und hat mir von seiner Absicht erzählt, einen „Standardaufzug“ (Breite des Schachts 150cm) zu errichten. In diesem Fall würden jedoch 20cm meines 80cm breiten Fenster durch die Seitenwand des Aufzugschachts abgedeckt werden.
Das Zimmer ist zwar nordseitig gelegen und daher ist es von Haus aus nicht zu hell im Raum (subjektiv würden sich die Lichtverhältnisse im Zimmer nicht stark verschlechtern), doch müsste ich diese Beeinträchtigung dulden?

Kann man sagen, wie das Bedürfnis des Eigentümers weiter in seiner Wohnung zu leben (was einen behindertengerechten Aufzug erfordert) im Verhältnis zu meiner zu erwartenden Lichteinbuße zu bewerten ist?
Was wäre, wenn mir der Eigentümer anbietet, mein Fenster seitlich um 20cm zu versetzen? Müsste ich diesen Vorschlag aufgreifen oder habe ich grundlegend Anspruch auf Beibehaltung der aktuellen Situation (Fenster und somit Aussicht nicht teilverdeckt und kein Aufzug)?

Vielen Dank für Ihre Meinungen!



MG
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Re: Personenaufzug

Beitrag von MG » 04.03.2022, 16:00

Hier finden Sie für Sie passende Informationen.

https://mietervereinigung.at/News/841/19040/Duldungspflichten-der-MieterInnen

Daraus zitiere ich eine wesentliche Passage:

3. Verbesserungsarbeiten

Auch bestimmte Verbesserungsarbeiten sind zu dulden. So hat der Oberste Gerichtshof mehrfach entschieden, dass ein Dachgeschossausbau aber auch ein Lifteinbau zu dulden ist und zwar mitunter auch dann, wenn damit Einschränkungen wie zB schlechter Lichteinfall oder die Abtretung von Dachbodenabteilen verbunden sind, sofern es keine andere technische Lösungsmöglichkeit gibt. Gerade beim Lifteinbau deutet der OGH die Duldungspflicht mitunter sehr großzügig zu Lasten der Bewohner. So gab es schon Entscheidungen, wo Mieter kleine Teile ihrer Wohnungen abtreten mussten, damit ein Liftschacht eingebaut werden konnte. Gerade in solchen Fällen raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, damit Sie ihre Möglichkeiten realistisch einschätzen können.


4. Rechte aus der Duldung

Doch gerade weil es diese Duldungspflichten gibt, haben Mieter, die dadurch Einschränkungen erdulden müssen, auch Ersatzansprüche und zwar völlig unabhängig davon, ob Verschulden für die Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Einerseits haben Vermieter die Pflicht den Umbau unter großmöglichster Schonung umzusetzen, andererseits müssen sie die dadurch dennoch entstehenden Beeinträchtigungen – sofern sie finanzieller Natur sind – ersetzen. Reinigungskosten, die durch den Staub zusätzlich entstehen aber auch Beschädigungen, die mitunter durch die Bauarbeiten verursacht wurden, müssen natürlich ersetzt werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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