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falsche Kategorie

Verfasst: 17.02.2022, 16:21
von MoneyPenny
Liebes Forum,
ich habe 2019 meinen Mietvertrag angeschlossen. Nachträglich stellt sich heraus, dass die Kategorie zum Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses nicht A war, sondern nur C.
Nach einer Indexanpassung 2018 lasse ich die Kategorie prüfen.
Sind hier wirklich alle Ansprüche praktisch "Verheilt", sodass die Indexanpassung nicht so lange ruht, bis der tatsächliche Kategoriezins erreicht wurde?

Re: falsche Kategorie

Verfasst: 18.02.2022, 17:09
von alles2
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 16 MRG. Kann nicht ganz folgen, was wirklich schon alles veranlasst wurde und wie Du auf den letzten Satz kommst. Erfahren sollte man auch, ob es sich um einen (un)befristeten Mietvertrag im Altbau handelt, der durch die Schlichtungsstelle gerügt werden könnte. Dann sollte 3 Monaten saniert werden. Dazu sollte man an die genannte Stelle einen Antrag stellen, die dann auch die Feststellung des Mietzinses vornehmen würde. Man muss da nur aufpassen, dass da nichts verfristet oder ruht. Bei einem 3-jährigen Mietvertrag kann man innerhalb dieser Zeit und 6 Monate danach der Mietzins eingefordert werden.