Implizit geschlossener Mietvertrag für Ferienwohnung - Änderungskosten und nachträgliche Änderungen?
Verfasst: 07.02.2022, 22:35
Hallo!
Hier mal ein Fall der etwas Klärung benötigt.
Kontakt zum Vermieter kam über ein lokales Inseratenportal auf, wurde dort aber nicht abgeschlossen sondern lediglich der Email Austausch fand dort statt.
Vermieter hat darauf Preise für die Ferienwohnung genannt bei Belegung mit 2 Personen (2x) und 4 Personen (4x), der Bezug um welche Ferienwohnung es sich handelt geht explizit aus Kontext und aus der originalen Email auf welche geantwortet wurde hervor.
Mieter und Vermieter haben sich auf Miet-Zeitraum geeinigt sowie auf eine 2 Personen Belegung, welche vom Vermieter mit Preis 2x bestätigt wurde.
Zwischenzeitlich hat der Mieter vor Antritt der Miete dem Vermieter telefonisch mitgeteilt das die Ferienwohnung nun doch zur Miete für 4 Personen in Anspruch genommen wird. Bei Antritt der Miete jedoch wurde dem Vermieter mitgeteilt das durch einen Notfall zwei der vier Gäste verhindert seien und die Miete nun doch wie ursprünglich geplant für zwei Personen stattfindet. Dies wurde Vermieter bestätigt und auf Nachfrage wurde ebenfalls mitgeteilt das bisher keine Vorkehrungen oder Kosten für mehr als zwei Gäste getätigt wurden (Betten, Räume, etc.).
Der Vermieter möchte nun den "Mietausfall" getilgt haben und bietet dem Mieter an lediglich 3 Personen (anstatt 4) für den Miet-Zeitraum zu berechnen. Kosten hätten sich allerdings nun gegenüber dem in der originalen Email genannten Preis erhöht, so das effektive Kosten dennoch dem 4 Personen (4x) Preis entsprächen. Der Vermieter weißt auf einen Irrtum in der Email hin.
Was ist hier die Rechtsgrundlage? Speziell wenn weder auf dem Inseratenportal noch im Schriftverkehr Änderungsbedingungen genannt wurden und keine Mindestbelegung oder ähnliche Stipulationen weder auf dem Inseratenportal noch anderweitig vorhanden sind/waren?!
Meiner Auffassung nach kam ein implizierter Mietvertrag zustande durch den "Schriftverkehr" per EMail. Die Änderung der Bedingungen ist meines Erachtens nach zwar Zulässig, da aber nie Storno oder Änderungsbedingungen genannt wurden können diese nun auch nicht berechnet werden und es muss nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet werden da sich auf diese von beiden Seiten geeinigt wurde als der Vertrag geschlossen wurde und jene Kosten im EMail Austausch Grundlage des Vertrags waren.
Hier mal ein Fall der etwas Klärung benötigt.
Kontakt zum Vermieter kam über ein lokales Inseratenportal auf, wurde dort aber nicht abgeschlossen sondern lediglich der Email Austausch fand dort statt.
Vermieter hat darauf Preise für die Ferienwohnung genannt bei Belegung mit 2 Personen (2x) und 4 Personen (4x), der Bezug um welche Ferienwohnung es sich handelt geht explizit aus Kontext und aus der originalen Email auf welche geantwortet wurde hervor.
Mieter und Vermieter haben sich auf Miet-Zeitraum geeinigt sowie auf eine 2 Personen Belegung, welche vom Vermieter mit Preis 2x bestätigt wurde.
Zwischenzeitlich hat der Mieter vor Antritt der Miete dem Vermieter telefonisch mitgeteilt das die Ferienwohnung nun doch zur Miete für 4 Personen in Anspruch genommen wird. Bei Antritt der Miete jedoch wurde dem Vermieter mitgeteilt das durch einen Notfall zwei der vier Gäste verhindert seien und die Miete nun doch wie ursprünglich geplant für zwei Personen stattfindet. Dies wurde Vermieter bestätigt und auf Nachfrage wurde ebenfalls mitgeteilt das bisher keine Vorkehrungen oder Kosten für mehr als zwei Gäste getätigt wurden (Betten, Räume, etc.).
Der Vermieter möchte nun den "Mietausfall" getilgt haben und bietet dem Mieter an lediglich 3 Personen (anstatt 4) für den Miet-Zeitraum zu berechnen. Kosten hätten sich allerdings nun gegenüber dem in der originalen Email genannten Preis erhöht, so das effektive Kosten dennoch dem 4 Personen (4x) Preis entsprächen. Der Vermieter weißt auf einen Irrtum in der Email hin.
Was ist hier die Rechtsgrundlage? Speziell wenn weder auf dem Inseratenportal noch im Schriftverkehr Änderungsbedingungen genannt wurden und keine Mindestbelegung oder ähnliche Stipulationen weder auf dem Inseratenportal noch anderweitig vorhanden sind/waren?!
Meiner Auffassung nach kam ein implizierter Mietvertrag zustande durch den "Schriftverkehr" per EMail. Die Änderung der Bedingungen ist meines Erachtens nach zwar Zulässig, da aber nie Storno oder Änderungsbedingungen genannt wurden können diese nun auch nicht berechnet werden und es muss nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet werden da sich auf diese von beiden Seiten geeinigt wurde als der Vertrag geschlossen wurde und jene Kosten im EMail Austausch Grundlage des Vertrags waren.