Drei Fragen zu Mietverträgen
Verfasst: 07.02.2022, 20:50
Ich hatte gerade mit mehreren Mietverträgen zu tun, Standardtexten mit diversen Anpassungen, und hätte drei Fragen dazu. (Bitte keine Mutmaßungen, wenn möglich nur solide Infos dazu.)
1. Es gibt das schöne österreichische Wort "weißigen". Im MV steht: "Er hat das Mietobjekt abzüglich der normalen Abnützung in tadellosem, mängelfreiem und geweißigtem Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter rück zu übergeben." An dieser Stelle ist früher ja oft die Klausel formuliert gewesen, wonach der Mieter beim Ausziehen die Wohnung auszumalen hatte. Meine Frage: Ist mit dieser Formulierung tatsächlich eindeutig nur gemeint (wie ein Makler behauptet), dass die Wände beim Ausziehen weiß sein müssen (also nicht grün ausgemalt oder so), oder könnte der Vermieter plötzlich doch behaupten, dass damit das Neuausmalen (in weiß) gemeint gewesen sei? (Betrifft eine Whg im Teilanwendungsbereich.)
2. "Sämtliche das Mietobjekt betreffende Betriebs-, Heiz, Warmwasserkosten, Reparaturfond-Kosten und Grundsteuer, samt Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, gehen zu Lasten des Mieters und sind von ihm direkt zu begleichen." (Betrifft ebenfalls eine Whg im Teilanwendungsbereich.) Ich habe mich eingelesen und weiß, dass diese Bestimmung zumindest extrem fragwürdig ist. Wie ist derzeit tatsächlich der rechtliche Stand dazu – ist die Klausel (in dieser Form, mit expliziter Überwälzung der Instandsetzungsfonds-Kosten) eindeutig rechtswidrig?
3. Zum Schluss spaßeshalber eine beinahe philosophische Frage. In diversen Standardtexten steht tatsächlich: "Der Mieter bestätigt, das Bestandobjekt in vollkommen tadellosem, mängelfreiem
und geweißigtem Zustand übernommen zu haben." Das steht also im MV, der vom Mieter logischerweise vor Beginn des Mietverhältnisses, vor Aushändigung der Schlüssel und faktischer Übernahme der Whg unterschrieben werden muss. Habe ich unrecht, wenn ich diese Klausel als absolut absurd einstufe? Bei MV-Unterzeichnung ist ja noch nichts übernommen worden, in welchem Zustand auch immer. Einen Hauch logischer (in formalem Sinn) wäre, wenn da stünde: "Der Mieter bestätigt, dass er das Bestandobjekt in tadellosem ... Zustand übernehmen wird." Inhaltlich wäre das aber genauso absurd, der Mieter hat ja die Whg nur in üblicher Form besichtigt und kann also unmöglich eine so weitgehende Aussage machen, und außerdem vergeht ja zwischen Besichtigung und Übernahme ja eine gewisse Zeitspanne, in der sich der Zustand der Whg verändern könnte. Insgesamt also: Das ist in etwa so, als wenn ich bei der Buchung einer Reise im Reisebüro auf dem Bestellschein bestätigen müsste: "Ich bestätige, dass ich eine vollständig zufriedenstellende und den vereinbarten Bedingungen voll entsprechende Reise angetreten habe." – Irre ich mich da??? Geht es noch absurder? Und sowas steht in unzähligen MV landesweit, keinem fällt es auf und alle Beteiligten machen sich auf offener Bühne zu lächerlichen Vollidioten (wenn mir diese Wortwahl erlaubt ist), ohne es zu merken ...
1. Es gibt das schöne österreichische Wort "weißigen". Im MV steht: "Er hat das Mietobjekt abzüglich der normalen Abnützung in tadellosem, mängelfreiem und geweißigtem Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter rück zu übergeben." An dieser Stelle ist früher ja oft die Klausel formuliert gewesen, wonach der Mieter beim Ausziehen die Wohnung auszumalen hatte. Meine Frage: Ist mit dieser Formulierung tatsächlich eindeutig nur gemeint (wie ein Makler behauptet), dass die Wände beim Ausziehen weiß sein müssen (also nicht grün ausgemalt oder so), oder könnte der Vermieter plötzlich doch behaupten, dass damit das Neuausmalen (in weiß) gemeint gewesen sei? (Betrifft eine Whg im Teilanwendungsbereich.)
2. "Sämtliche das Mietobjekt betreffende Betriebs-, Heiz, Warmwasserkosten, Reparaturfond-Kosten und Grundsteuer, samt Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, gehen zu Lasten des Mieters und sind von ihm direkt zu begleichen." (Betrifft ebenfalls eine Whg im Teilanwendungsbereich.) Ich habe mich eingelesen und weiß, dass diese Bestimmung zumindest extrem fragwürdig ist. Wie ist derzeit tatsächlich der rechtliche Stand dazu – ist die Klausel (in dieser Form, mit expliziter Überwälzung der Instandsetzungsfonds-Kosten) eindeutig rechtswidrig?
3. Zum Schluss spaßeshalber eine beinahe philosophische Frage. In diversen Standardtexten steht tatsächlich: "Der Mieter bestätigt, das Bestandobjekt in vollkommen tadellosem, mängelfreiem
und geweißigtem Zustand übernommen zu haben." Das steht also im MV, der vom Mieter logischerweise vor Beginn des Mietverhältnisses, vor Aushändigung der Schlüssel und faktischer Übernahme der Whg unterschrieben werden muss. Habe ich unrecht, wenn ich diese Klausel als absolut absurd einstufe? Bei MV-Unterzeichnung ist ja noch nichts übernommen worden, in welchem Zustand auch immer. Einen Hauch logischer (in formalem Sinn) wäre, wenn da stünde: "Der Mieter bestätigt, dass er das Bestandobjekt in tadellosem ... Zustand übernehmen wird." Inhaltlich wäre das aber genauso absurd, der Mieter hat ja die Whg nur in üblicher Form besichtigt und kann also unmöglich eine so weitgehende Aussage machen, und außerdem vergeht ja zwischen Besichtigung und Übernahme ja eine gewisse Zeitspanne, in der sich der Zustand der Whg verändern könnte. Insgesamt also: Das ist in etwa so, als wenn ich bei der Buchung einer Reise im Reisebüro auf dem Bestellschein bestätigen müsste: "Ich bestätige, dass ich eine vollständig zufriedenstellende und den vereinbarten Bedingungen voll entsprechende Reise angetreten habe." – Irre ich mich da??? Geht es noch absurder? Und sowas steht in unzähligen MV landesweit, keinem fällt es auf und alle Beteiligten machen sich auf offener Bühne zu lächerlichen Vollidioten (wenn mir diese Wortwahl erlaubt ist), ohne es zu merken ...