Drei Fragen zu Mietverträgen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Zvonko
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Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von Zvonko » 07.02.2022, 20:50

Ich hatte gerade mit mehreren Mietverträgen zu tun, Standardtexten mit diversen Anpassungen, und hätte drei Fragen dazu. (Bitte keine Mutmaßungen, wenn möglich nur solide Infos dazu.)

1. Es gibt das schöne österreichische Wort "weißigen". Im MV steht: "Er hat das Mietobjekt abzüglich der normalen Abnützung in tadellosem, mängelfreiem und geweißigtem Zustand bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter rück zu übergeben." An dieser Stelle ist früher ja oft die Klausel formuliert gewesen, wonach der Mieter beim Ausziehen die Wohnung auszumalen hatte. Meine Frage: Ist mit dieser Formulierung tatsächlich eindeutig nur gemeint (wie ein Makler behauptet), dass die Wände beim Ausziehen weiß sein müssen (also nicht grün ausgemalt oder so), oder könnte der Vermieter plötzlich doch behaupten, dass damit das Neuausmalen (in weiß) gemeint gewesen sei? (Betrifft eine Whg im Teilanwendungsbereich.)

2. "Sämtliche das Mietobjekt betreffende Betriebs-, Heiz, Warmwasserkosten, Reparaturfond-Kosten und Grundsteuer, samt Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, gehen zu Lasten des Mieters und sind von ihm direkt zu begleichen." (Betrifft ebenfalls eine Whg im Teilanwendungsbereich.) Ich habe mich eingelesen und weiß, dass diese Bestimmung zumindest extrem fragwürdig ist. Wie ist derzeit tatsächlich der rechtliche Stand dazu – ist die Klausel (in dieser Form, mit expliziter Überwälzung der Instandsetzungsfonds-Kosten) eindeutig rechtswidrig?

3. Zum Schluss spaßeshalber eine beinahe philosophische Frage. In diversen Standardtexten steht tatsächlich: "Der Mieter bestätigt, das Bestandobjekt in vollkommen tadellosem, mängelfreiem
und geweißigtem Zustand übernommen zu haben." Das steht also im MV, der vom Mieter logischerweise vor Beginn des Mietverhältnisses, vor Aushändigung der Schlüssel und faktischer Übernahme der Whg unterschrieben werden muss. Habe ich unrecht, wenn ich diese Klausel als absolut absurd einstufe? Bei MV-Unterzeichnung ist ja noch nichts übernommen worden, in welchem Zustand auch immer. Einen Hauch logischer (in formalem Sinn) wäre, wenn da stünde: "Der Mieter bestätigt, dass er das Bestandobjekt in tadellosem ... Zustand übernehmen wird." Inhaltlich wäre das aber genauso absurd, der Mieter hat ja die Whg nur in üblicher Form besichtigt und kann also unmöglich eine so weitgehende Aussage machen, und außerdem vergeht ja zwischen Besichtigung und Übernahme ja eine gewisse Zeitspanne, in der sich der Zustand der Whg verändern könnte. Insgesamt also: Das ist in etwa so, als wenn ich bei der Buchung einer Reise im Reisebüro auf dem Bestellschein bestätigen müsste: "Ich bestätige, dass ich eine vollständig zufriedenstellende und den vereinbarten Bedingungen voll entsprechende Reise angetreten habe." – Irre ich mich da??? Geht es noch absurder? Und sowas steht in unzähligen MV landesweit, keinem fällt es auf und alle Beteiligten machen sich auf offener Bühne zu lächerlichen Vollidioten (wenn mir diese Wortwahl erlaubt ist), ohne es zu merken ...
Zuletzt geändert von Zvonko am 07.02.2022, 21:50, insgesamt 2-mal geändert.



alles2
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von alles2 » 07.02.2022, 21:07

Das Thema mit dem Ausweißeln hatten wir hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17764

Ausführlicher wurde es dort, wo man eine eindeutige Meinung der Arbeiterkammer findet (Stichwort ungültige Vereinbarung):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=15748
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Zvonko
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von Zvonko » 07.02.2022, 21:47

alles2, gleich gehts los mit Missverständnissen, wie üblich ... Ich rede ja nicht von der "Ausmalverpflichtung" an sich (und ihrer Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit), sondern über die Bedeutung und eventuelle Auslegungsmöglichkeiten der Formulierung "in geweißigtem Zustand übergeben". Kannst du die Frage noch einmal lesen? (Und wie gesagt, nach Möglichkeit keine Mutmaßungen.)

alles2
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von alles2 » 07.02.2022, 22:29

Ein freundlicher Kommentar, der tief in die Empathie blicken lässt. Sehe es mir nach, dass mein Hintergedanke ein anderer war. Im Guten wollte ich darauf hinweisen, dass der Passus nicht rechtskonform sein könnte. Schließlich braucht man nicht etwas erörtern, was nicht legitim ist. Nachdem Du von "Standardtexten mit diversen Anpassungen" geschrieben hast, lag für mich der Verdacht in dieser Richtung nahe. Ein Gericht wird doch dahingehend nicht beurteilen, was wer im Mundart gemeint haben könnte. Und welche weiße Farbtöne es gibt, kann man nicht zuletzt beim Baumarkt erfragen.

Geht mir nicht ein, warum man dazu ein Forum benutzen muss und nicht den Vertragspartner fragt, wenn wem was nicht passt. Du hast doch nichts davon, wenn wir Dir erklären, dass das Kalken auch noch darunter fallen könnte, während der Vermieter auf reines Weiß besteht. Das wären dann erst recht Mutmaßungen. Und niemand hat was davon, wenn es der Vermieter anders sieht, er die Kaution einbehält und irgendwer vor Gericht zieht. Dann kann man sich auch nicht auf das Forum berufen, sondern würde wohl sowas ergehen wie es aus dem Artikel der AK zu entnehmen ist.

Nun gut, vielleicht bist Du in einem Philosophie-Forum besser aufgehoben, nachdem an der schroffen Art gearbeitet wurde.
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von Zvonko » 08.02.2022, 07:49

alles2, du bist unverbesserlich.

Nochmals anders: Ich gehe von einem Wohnungssuchenden aus, der weder ein Mietrechtsexperte ist noch werden möchte, aber eine vage Ahnung hat, dass es da oft Streitigkeiten im Zhg. mit einer "Ausmalverpflichtung" gibt oder gegeben hat. Dann sieht er im vorgelegten MV, dass er die Whg. "in geweißigten Zustand" zu übergeben habe. Und denkt sich, oha, was heißt das jetzt genau? Könnte der Vermieter am Ende doch verlangen, dass ich die Whg. frisch (weiß) ausmalen muss, auch wenn ich mich während meiner Mietzeit nicht als Liebhaber von tiefgrün oder schwarz ausgetobt habe und die Wände also so weiß geblieben sind, wie sie es eben von sich aus nach ein paar Jahren noch sind? Ihm fehlt eben das Sprachgefühl dafür, was das komische österreichische Wort "weißigen" genau bedeutet (sagen wir gleich, er ist ein Ausländer mit nichtösterreichischer Muttersprache, ein Deutscher!). Er fragt also den Makler, und dieser sagt professionell entschieden: Nein, das verstehen Sie falsch, es heißt nur, dass die Wände beim Auszug weiß sein müssen; wenn sie es sind, müssen Sie nicht frisch ausmalen. Der Wohnungssuchende traut aber dem Makler nicht ganz (sagen wir, er hat schon Erfahrungen gemacht in diesem Bereich, die eher in Richtung "unangenehm" gingen). Also fragt er in einem Forum nach. Es geht bei der Frage also nicht darum, wie die Rechtslage im Zhg. mit einer "Ausmalverpflichtung" ist. Es geht ihm auch nicht darum, ob er im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung eh glatt gewinnen würde. Er möchte bloß halbwegs sicher sein, dass die Behauptung des Maklers korrekt sei und er beim Ausziehen nicht mit Scherereien welcher Art auch immer rechnen muss.

Ich meinerseits beende hiermit in diesem Punkt die diskussionstechnische Befindlichkeitsdiskussion und bitte weiterhin um möglichst solide Auskünfte zu dieser und zu den beiden anderen Fragen.

MG
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von MG » 08.02.2022, 12:15

Zvonko hat geschrieben:
07.02.2022, 20:50

2. "Sämtliche das Mietobjekt betreffende Betriebs-, Heiz, Warmwasserkosten, Reparaturfond-Kosten und Grundsteuer, samt Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, gehen zu Lasten des Mieters und sind von ihm direkt zu begleichen." (Betrifft ebenfalls eine Whg im Teilanwendungsbereich.) Ich habe mich eingelesen und weiß, dass diese Bestimmung zumindest extrem fragwürdig ist. Wie ist derzeit tatsächlich der rechtliche Stand dazu – ist die Klausel (in dieser Form, mit expliziter Überwälzung der Instandsetzungsfonds-Kosten) eindeutig rechtswidrig?
Die Überrechnung/Weiterverrechnung ist - sogar dann, wenn freie Mietzinsbildung möglich wäre - für den Vermieter problematisch (siehe link am Ende). Dort wo der MZ gesetzlich begrenzt ist, jedenfalls erfolgreich bekämpfbar.

Welche Art "Teilanwendung" Sie betrifft, haben Sie uns nicht mitgeteilt.

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/NL_FV_2011_11_07_Ruecklage_als_Mietzinsbestandteil.pdf
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Zvonko
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Re: Drei Fragen zu Mietverträgen

Beitrag von Zvonko » 08.02.2022, 13:58

Danke, MG!

Ja, das von "problematisch" habe ich auch an vielen Stellen gelesen. Hat es sich da aber noch immer keine ganz eindeutige Rechtslage ergeben?

(Teilanwendungsbereich wäre, glaube ich, gem. § 1 Abs. 4 Z 3 MRG gegeben.)

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