Haus Kündigung Eigenbedarf
Verfasst: 05.02.2022, 05:45
Hallo,
ich wohne seit 13 Jahren in einem kleinen Miethaus. Im Mietvertrag ist "Eigenbedarf" als einziger zulässiger Kündigungsgrund festgehalten.
Nun habe ich im November, die bei Gericht, eingebrachte Kündigung wegen Eigenbedarf mit folgenden Begründungen:
Sohn plant Familie, keine finanziellen Mittel um sich sonst Wohnraum zu beschaffen, geringes Einkommen und dzt Wohnverhältnisse zu klein (Sohn wohnt mit Familie anscheinend bei meiner Vermieterin) zugestellt bekommen. Sprich es wurde einfach alles angeführt, dass als Begründung für Eigenbedarf zulässig ist.
Ich habe dagegen Einspruch erhoben, Kein Eigenbedarf, da der Sohn nicht in das bestehende Haus einzieht, sondern der Neubau eines Hauses geplant ist.
Verhandlung findet im März statt.
Zu Beginn hat mich die Vermieterin unter Druck gesetzt mit "ziehe aus oder es kostet dich viel Geld", nachdem ich aber meine Miete brav weiter zahle und ihr eine Mängelliste mit Mietzinsminderungandrohung (im 2. Absatz komme ich noch dazu) gesendet habe, hat sie mich telefonisch informiert, dass sie damit einverstanden ist und ich ja eh auch die Kaution zurück bekomme, aber auf jeden Fall Ende März ausziehen muss, da bereits der Bankkredit bewilligt wurde und die Baugenehmigung auch schon erteilt ist.
Gestern hat sie mich erneut telefonisch kontaktiert, ich muss Ende März draußen sein, da am 1. April bereits der Bagger kommt.
Selbst wenn ich wollte, ich könnte Ende März nicht ausziehen. Am freien Wohnungsmarkt bekomme ich auf Grund meines geringen Einkommens keine Wohnung und die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass "Räumung" kein begründeter Wohnbedarfsgrund für eine Gemeindewohnung ist. Das einzige das mir zusteht ist eine 1-Raum Sozialwohnung! Dies ist für mich aber keine zumutbare Option.
Ich bin jetzt schon sehr verzweifelt, was weiter passieren wird und ob ich echt Gefahr laufe obdachlos zu werden.
Kann es wirklich sein, dass der Abbruch des bestehenden und Neubau eines Hauses als Eigenbedarf bei Gericht durchgeht, bzw wie sieht es da mit der Beweispflicht meinerseits aus? Da alles telefonisch gesprochen wurde habe ich nur Ohrenzeugen.
ich wohne seit 13 Jahren in einem kleinen Miethaus. Im Mietvertrag ist "Eigenbedarf" als einziger zulässiger Kündigungsgrund festgehalten.
Nun habe ich im November, die bei Gericht, eingebrachte Kündigung wegen Eigenbedarf mit folgenden Begründungen:
Sohn plant Familie, keine finanziellen Mittel um sich sonst Wohnraum zu beschaffen, geringes Einkommen und dzt Wohnverhältnisse zu klein (Sohn wohnt mit Familie anscheinend bei meiner Vermieterin) zugestellt bekommen. Sprich es wurde einfach alles angeführt, dass als Begründung für Eigenbedarf zulässig ist.
Ich habe dagegen Einspruch erhoben, Kein Eigenbedarf, da der Sohn nicht in das bestehende Haus einzieht, sondern der Neubau eines Hauses geplant ist.
Verhandlung findet im März statt.
Zu Beginn hat mich die Vermieterin unter Druck gesetzt mit "ziehe aus oder es kostet dich viel Geld", nachdem ich aber meine Miete brav weiter zahle und ihr eine Mängelliste mit Mietzinsminderungandrohung (im 2. Absatz komme ich noch dazu) gesendet habe, hat sie mich telefonisch informiert, dass sie damit einverstanden ist und ich ja eh auch die Kaution zurück bekomme, aber auf jeden Fall Ende März ausziehen muss, da bereits der Bankkredit bewilligt wurde und die Baugenehmigung auch schon erteilt ist.
Gestern hat sie mich erneut telefonisch kontaktiert, ich muss Ende März draußen sein, da am 1. April bereits der Bagger kommt.
Selbst wenn ich wollte, ich könnte Ende März nicht ausziehen. Am freien Wohnungsmarkt bekomme ich auf Grund meines geringen Einkommens keine Wohnung und die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass "Räumung" kein begründeter Wohnbedarfsgrund für eine Gemeindewohnung ist. Das einzige das mir zusteht ist eine 1-Raum Sozialwohnung! Dies ist für mich aber keine zumutbare Option.
Ich bin jetzt schon sehr verzweifelt, was weiter passieren wird und ob ich echt Gefahr laufe obdachlos zu werden.
Kann es wirklich sein, dass der Abbruch des bestehenden und Neubau eines Hauses als Eigenbedarf bei Gericht durchgeht, bzw wie sieht es da mit der Beweispflicht meinerseits aus? Da alles telefonisch gesprochen wurde habe ich nur Ohrenzeugen.