Haus Kündigung Eigenbedarf

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sugarfrog
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Haus Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von sugarfrog » 05.02.2022, 05:45

Hallo,
ich wohne seit 13 Jahren in einem kleinen Miethaus. Im Mietvertrag ist "Eigenbedarf" als einziger zulässiger Kündigungsgrund festgehalten.
Nun habe ich im November, die bei Gericht, eingebrachte Kündigung wegen Eigenbedarf mit folgenden Begründungen:
Sohn plant Familie, keine finanziellen Mittel um sich sonst Wohnraum zu beschaffen, geringes Einkommen und dzt Wohnverhältnisse zu klein (Sohn wohnt mit Familie anscheinend bei meiner Vermieterin) zugestellt bekommen. Sprich es wurde einfach alles angeführt, dass als Begründung für Eigenbedarf zulässig ist.
Ich habe dagegen Einspruch erhoben, Kein Eigenbedarf, da der Sohn nicht in das bestehende Haus einzieht, sondern der Neubau eines Hauses geplant ist.
Verhandlung findet im März statt.

Zu Beginn hat mich die Vermieterin unter Druck gesetzt mit "ziehe aus oder es kostet dich viel Geld", nachdem ich aber meine Miete brav weiter zahle und ihr eine Mängelliste mit Mietzinsminderungandrohung (im 2. Absatz komme ich noch dazu) gesendet habe, hat sie mich telefonisch informiert, dass sie damit einverstanden ist und ich ja eh auch die Kaution zurück bekomme, aber auf jeden Fall Ende März ausziehen muss, da bereits der Bankkredit bewilligt wurde und die Baugenehmigung auch schon erteilt ist.
Gestern hat sie mich erneut telefonisch kontaktiert, ich muss Ende März draußen sein, da am 1. April bereits der Bagger kommt.

Selbst wenn ich wollte, ich könnte Ende März nicht ausziehen. Am freien Wohnungsmarkt bekomme ich auf Grund meines geringen Einkommens keine Wohnung und die Gemeinde hat mir mitgeteilt, dass "Räumung" kein begründeter Wohnbedarfsgrund für eine Gemeindewohnung ist. Das einzige das mir zusteht ist eine 1-Raum Sozialwohnung! Dies ist für mich aber keine zumutbare Option.

Ich bin jetzt schon sehr verzweifelt, was weiter passieren wird und ob ich echt Gefahr laufe obdachlos zu werden.
Kann es wirklich sein, dass der Abbruch des bestehenden und Neubau eines Hauses als Eigenbedarf bei Gericht durchgeht, bzw wie sieht es da mit der Beweispflicht meinerseits aus? Da alles telefonisch gesprochen wurde habe ich nur Ohrenzeugen.



sugarfrog
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Re: Haus Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von sugarfrog » 05.02.2022, 06:05

Wie eingangs erwähnt habe ich der Vermieterin eine Mängelliste gesendet. Hintergrund war eigentlich das ich vermutete, dass sie sich die Reparaturkosten sparen wollte und mich deshalb gekündigt hat.
Es sind wirklich grobe, teils schon gefährliche (da Absturzgefahr besteht) Mängel:
- Bruch der Einfassung des Kanalschachtes im Bereich Hauseingang
- Bruch der Abdeckung in den Keller
- Abschluss der Reparatur des Küchenbodens. (Loch im Boden, Befestigung der Holzbretter)
- Abtransport des Sondermülls (verschimmelter alter Küchenboden)
- Badezimmer/WC-Türe, Ausbruch der Türaufhängung
- Eingangstor lässt sich nicht richtig schließen
- Einfahrtstor lässt sich nicht öffnen/schließen.
- Bruch/Loch der Waschbetonplatte beim Zugang zum Haus.
- Absenkung des Bodens beim Eingangstor, tiefes Loch.

Wie wird diese Mietzinsminderung nun berechnet, wer berechnet dies? Ich möchte der Vermieterin auf keinen Fall in die Hände spielen und etwas ungerechtfertigtes abziehen.

Dem voraus ging ein Wasserschaden im September. Da die Vermieterin keine Gebäudeversicherung hat, wollte sie unbedingt erzwingen, dass meine Hausratsversicherung das übernimmt. Die hat das natürlich abgelehnt.
3 Wochen hat sie mich ohne Wasser gelassen bis sie in Pfusch einen Installateur schickte. Der nach der ersten Begutachtung fest stellte, dass ein Teil der Einbauküche abgebaut werden muss. Sie wollte ihn dazu bringen dies zu machen, er winkte ab und verwies auf einen Tischler. Lange Diskussionen und dann meinte sie, es wäre meine Küche, also muss ich sie abbauen. Dies lehnte ich ab.....es kam wie es kommen musste, ich war gezwungen den Abbau selbst durch zuführen, da ich sonst noch länger ohne Wasser im Haus gewesen wäre.
Dies ist aber leider nicht das Ende der Geschichte, der Fußboden war durch das Wasser beschädigt. Somit musste die gesamte Einbauküche erneut abgebaut werden. Vermieterin sicherte mir zu, dass ein Meister mit Helfer kommen würde. Gekommen ist wieder ein Pfuscher, kein Helfer, und ich hatte das Vergnügen ihm kostenlos zu helfen. Schlimmer noch, er war unfähig die Küche wieder auf zubauen und auch dieses durfte ich dann alleine machen.
Im Vorfeld hatte ich ihr gesagt, wenn ich selber die Küche ab und aufbaue möchte ich eine Entschädigung in Höhe von €300,00. Dies lehnte sie ab.
Somit hatte sie mich einfach ausgetrickst, ich habe 2 Tage kostenlos gearbeitet, konnte für die Zeit der Unbewohnbarkeit nicht in ein Ersatzquartier ziehen (da meine Versicherung die Rechnung und den Arbeitsbericht der Handwerkerfirmen verlangte).
Die Arbeiten am Küchenboden wurden nie abgeschlossen.

alles2
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Re: Haus Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 05.02.2022, 12:13

Lass Dich nicht durch irgendwelche Schmähs unter Druck setzen und vertraue auf die Entscheidung des Gerichts, welches darauf bedacht ist, die Obdachlosigkeit abzuwenden. Das wurde hier bereits alles erörtert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=15766#p44780

Wann eine Mietzinsminderung anzuraten wäre und was es zu beachten gilt, wurde hier behandelt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16443#p38675

Zu Zusendung einer Mängelliste ist zu wenig. Man sollte man androhen, welche Schritte gesetzt werden würden, sollte nicht innerhalb einer gewissen Frist entsprechend § 3 MRG gehandelt werden. Dazu könnte man die Mietrechtsexperten der AK heranziehen. Vorab findet man dort eine schöne Übersicht unter:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete_reduzieren.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

sugarfrog
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Re: Haus Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von sugarfrog » 05.02.2022, 15:05

Danke alles2 für Deine Antwort,
zu den Links:
Ich habe ja eine Kündigung mit Begründung erhalten, wenn gleich diese einfach schlicht gelogen sind. Es ist halt die Frage ob ein Neubau (der ja nicht als Grund angeführt wurde) einen Eigenbedarf rechtfertigt und wenn nein, ob und wie ich dies beweisen muss.
Zur Mietzinsminderung:
Die AK hat mir ja dazu geraten und ich habe das Formular von der AK verwendet. Weiter helfen kann man mir aber dort nicht, da nicht geschütztes Mietverhältnis.

alles2
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Re: Haus Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von alles2 » 05.02.2022, 20:01

Darum habe ich auf drüben hingewiesen. Dort findet sich mehr zum Thema Sperrfrist und dass der Vermieter den dringenden Bedarf an Wohnraum schon nachweisen können sollte, während dahingehend dem Mieter nur zu oft einen Bären aufgebunden wird. Folglich musst Du gar nichts beweisen, sondern sie muss das Gericht von ihrer Version überzeugen. Könntest Du dann das Gegenteil belegen, wäre freilich ihre Glaubwürdigkeit darunter leiden.

Die AK hat in solchen Dingen oft eine beratende und unterstützende Funktion. Daher kann man sich von denen Anregungen holen, während bei der Umsetzung dann meist der Betroffene am Zug ist. Auch ich habe nur aufgezeigt, welche Möglichkeiten es gäbe. Es liegt daran an Dir, was Du mit den Informationen machst. Schließlich kannst (abgesehen von einem etwaigen Vertreter) nur Du die Mietzinsreduzierung vornehmen und hättest bei Gericht Parteistellung.

Wir können nicht neutral beurteilen, wie die Situation vor Ort ist. Manche Mitglieder neigen zur Übertreibung, während andere eine völlig überzogene Vorstellung haben. Sollte nach Durchschau der Beiträge noch Fragen offen sein oder sich welche ergeben, kannst Du diese weiterhin hier oder im entsprechenden Thread stellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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