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ordentliche/außerordentliche Verwaltung

Verfasst: 04.02.2022, 16:45
von Miss.dorfmadl
Fällt es unter die ordentliche oder unter die außerordentliche Verwaltung, wenn bei einem WE-Objekt das Garagentor, welches erneuert werden muss, nicht repariert sondern direkt ausgetauscht wird?

Vielen Dank.

Re: ordentliche/außerordentliche Verwaltung

Verfasst: 04.02.2022, 22:01
von alles2
Eine Erneuerungsbedürftigkeit ist der ordentlichen Verwaltung zuzurechnen, welche für die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile einer Liegenschaft zuständig ist (§ 28 Abs.1 Z 1 WEG).