Fällt es unter die ordentliche oder unter die außerordentliche Verwaltung, wenn bei einem WE-Objekt das Garagentor, welches erneuert werden muss, nicht repariert sondern direkt ausgetauscht wird?
Vielen Dank.
ordentliche/außerordentliche Verwaltung
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Re: ordentliche/außerordentliche Verwaltung
Eine Erneuerungsbedürftigkeit ist der ordentlichen Verwaltung zuzurechnen, welche für die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile einer Liegenschaft zuständig ist (§ 28 Abs.1 Z 1 WEG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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