Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

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Julia32
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Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

Beitrag von Julia32 » 04.02.2022, 12:55

Hallo! Folgende Situation, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Unser Mietvertrag endet Ende Mai, der Vermieter möchte nicht dass der Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag übergeht. Wir wären allerdings noch gerne 1 Jahr gerne in der Wohnung geblieben aus beruflichen Gründen. Aus diesen Grund hat der Vermieter vorgeschlagen einen Räumungsvergleich vor Gericht zu machen der festlegt, dass wir erst 1 Jahr später raus müssen. Natürlich wird für dieses Jahr auch die Miete angepasst und dementsprechend angehoben, was für uns aber in Ordnung wäre.

Meine Frage nun lautet, wie schon im Titel angekündigt: Hat dieser Räumgsvergleich irgendwelche Auswirkungen auf unser zukünftiges Leben? Scheint der irgendwo dann auf, wie zum Beispiel bei der Überprüfung ob man einen Kredit von einer Bank bekommt etc. Nicht das es dann später so aussieht als hätten wir nicht aus der Wohnung ausziehen wollen, als hätte man uns "rausklagen" müssen und dass das daher irgendeinen Einfluss hat.

Ich bin euch jetzt schon dankbar über Erfahrungen und Antworten.

Liebe Grüße,

Julia



MG
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Re: Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

Beitrag von MG » 04.02.2022, 13:57

Der Räumungsvergleich hat keine der von Ihnen befürchteten negativen "Nebenwirkungen".
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

Beitrag von alles2 » 04.02.2022, 14:03

Es würde nur an die Gemeinde weitergegeben werden. So nach dem Motto "Passt auf, da könnte wer bald auf der Straße landen"! Diese Lösung halte ich jedoch für äußerst unüblich und sollte gut durchdacht sein. Stattdessen könnte man es mit einer "Verlängerung des bestehenden Mietvertrages", bei dem man sich auf den aktuellen Mietvertrag bezieht und die Erstreckung der Mietdauer samt der entsprechenden Kündigungsklausel festhält. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18492#p44378

Die Sache mit der bedingten Räumungsklage könnte als Umgehungsversuch ausgelegt werden. Die erste Erneuerung würde nach § 29 Abs.3 lit.b MRG eigentlich 3 Jahre gehen. Ich vermute, dass habt Ihr schon hinter Euch, weil bereits die Rede von einer unbefristeten Vertragsdauer gesprochen wird. Das würde erst bei der zweiten Erneuerung erfolgen. Wäre es dann nicht mehr stillschweigend, müsste die neuerliche Erneuerung zum Schutze des Mieters, der unter den erwähnten Kündigungsmodalitäten auch früher kündigen kann, mindestens für weitere drei Jahre vereinbart werden (§ 29 Abs.1 Z 3 lit.b MRG). Würde das der Vermieter einseitig mit einer kürzeren Frist vornehmen, hätte der Mieter einen unbefristeten Vertrag in Händen (§ 29 Abs.3 lit.a MRG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

Beitrag von MG » 04.02.2022, 16:04

Da der Fragesteller der Mieter ist, muss man wohl nicht auf die Risken dieses Vorgehens für den Vermieter ("Umgehungsversuch") hinweisen... :roll:

Es war auch nie von einer "bedingten Räumungsklage" die Rede (was immer das sein soll).

Der Abschluss eines gerichtlichen Räumungsvergleichs führt meines Wissens nach auch nicht zu einer Verständigung der Gemeinde, sondern geschieht dies nur bei einer Kündigung/Räumungsklage des Vermieters.

Das geplante Vorgehen ist für die MIETER hilfreich, da sie ja noch ein Jahr die Wohnung nützen möchten und es spricht nichts dagegen.
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Räumungsvergleich langfristige Auswirkungen?

Beitrag von alles2 » 04.02.2022, 19:39

Der Abschluss eines gerichtlichen Räumungsvergleichs führt meines Wissens nach auch nicht zu einer Verständigung der Gemeinde, sondern geschieht dies nur bei einer Kündigung/Räumungsklage des Vermieters.
Heilands Elend, jetzt mal halblang, keine Ahnung, was jetzt schon wieder mit Dir abgeht. Ich kenne genug Verfahren, wo es um Räumungsvergleiche ging. Nur weil Du von etwas nichts weißt, bedeutet es noch lange nicht, dass andere falsch liegen. Und das sage ich mit einem freundlichen Wink auf den § 33a MRG.
Kann mir einmal mehr gut vorstellen, dass man sich nichts eingesteht und Schweigen im Walde herrscht. Aber Hauptsache kräftig austeilen! Man liest ja immer wieder, dass Anwälte für Verfehlungen nicht geradestehen wollen. Fehler können passieren! Allerdings sollte man sich dann dazu auch bekennen und nicht versuchen, die Schuld anderen umzuhängen.

Jetzt wird man sogar schon dafür kritisiert, wenn man eine alternative Lösung präsentiert. Vergelt's Gott!
Ich habe allgemein erwähnt, dass gewisse Handlungen als Umgehung der bestehenden Regelungen ausgelegt werden könnten. Dabei hatte ich mich auf keine Seite festgelegt, sondern darauf aufmerksam machen, dass man mit dem Räumungsvergleich auch viel falsch machen kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass wer einen Weg verfolgt, dessen Konsequenzen der Partner nicht einschätzen kann, während ein Gericht diverse Verdächtigungen anstellen könnte. Natürlich können Vereinbarungen von den gesetzlichen Grundlagen abweichen. Habe daher mehrmals betont, dass dies kein Problem darstellen sollte, wenn es nicht auf Kosten des MIETERs ginge.

Das mit der bedingten Räumungsklage war halt eine kreative Wortschöpfung als Synonym zu verstehen, die mir mal untergekommen ist. Im Sinne davon, dass die Wohnung zu räumen wäre, aber erst in einem Jahr. Mag misslungen sein und Juristen mögen empfindlich darauf reagieren. Doch man muss sich nicht immer streng nach Protokoll ausdrücken. Wenn es jemanden aufstößt, könnte man fragen, wie es gemeint wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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