Eidesstattliche Erklärung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Tschoonal
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Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Tschoonal » 28.01.2022, 23:15

Hallo :)

Bei mir geht es um geförderten Mietkauf durch die Genossenschaft mit Förderung durchs Land!
Es wird eine Eidesstattliche Erklärung unterschrieben verlangt! An und Für sich kein Problem, jedoch verstehe ich diesen Satz auf mehrere Arten :

Wohnungseigentumsbewerber haben bei Aufgabe des Anwartschaftsvertrages bis sechs Monate nach Rechtskraft der baubehördlichen Benützungsbewilligung ihre Rechte an der Wohnung dem Wohnungseigentumsorganisator gegen Rückersatz der an diesen geleisteten Zahlungen und der nützlichen Aufwendungen zur Rücknahme anzubieten ...

Aber kann vielleicht jremand Licht ins Dunkel bringen und das für mich verständlich übersetzen?
Falls sich da jemand leichter tut wäre mir da sehr geholfen :)

Danke!!



alles2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von alles2 » 29.01.2022, 01:08

Du beziehst Dich auf § 53 Abs.5 Stmk. WFG (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz). Der Anwartschaftsvertrag enthält Vereinbarungen mit der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, die dem voraussichtlichen Wohnungseigentümer (Wohnungseigentumsbewerber) das Recht auf Eigentum zusichert. § 2 Abs.6 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) definiert die Begriffe Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator:
Wohnungseigentumsbewerber ist derjenige, dem schriftlich, sei es auch bedingt oder befristet, von einem Wohnungseigentumsorganisator die Einräumung von Wohnungseigentum an einem bestimmt bezeichneten wohnungseigentumstauglichen Objekt zugesagt wurde.
Wohnungseigentumsorganisator ist sowohl der Eigentümer oder außerbücherliche Erwerber der Liegenschaft als auch jeder, der mit dessen Wissen die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens oder - bei bereits bezogenen Gebäuden - der Wohnungseigentumsbegründung durchführt oder an dieser Abwicklung in eigener Verantwortlichkeit beteiligt ist.
Möchte der Wohnungseigentumsbewerber vom Vertrag aussteigen, kann er seine damit erworbenen Rechte am Eigentum nur innerhalb von 6 Monaten nach der erteilten Benützungsbewilligung an den Wohnungseigentumsorganisator zurückgeben. Sämtliche für die Wohnung getätigten Ausgaben können dann zurückverlangt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Tschoonal
Beiträge: 2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Tschoonal » 29.01.2022, 11:42

Ja genau auf den beziehe ich mich, und das war auch eine meiner Auffassungen… von vielen!
Aber wie man so schön sagt, viele Köche verderben den Brei und so kam es zu mehreren Versionen der Bedeutung des Inhalts, von - bis :D

1000 Dank fürs rasche Rückmelden und vorallem für die Lösung des Rätsels!!

Schönen Samstag!

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