Gerichtliche Aufkündigung

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MG
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Re: Gerichtliche Aufkündigung

Beitrag von MG » 18.01.2022, 18:15

@alles2:

Sie würden also eher sehenden Auges eine Fristversäumnis mit anschließender juristischer Auseinandersetzung und vielleicht ungewissem Ausgang, wodurch jemand seine Wohnung verlieren könnte, riskieren, als die Einwendungen vielleicht eine Woche "zu früh" einzubringen?

"Keine weiteren Fragen euer Ehren....".


RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Gerichtliche Aufkündigung

Beitrag von alles2 » 18.01.2022, 23:04

Ach du Schande, gerade Du solltest mich mittlerweile so gut kennen, um zu wissen, wie ich mich in solchen Situationen verhalten würde. Das habe ich nicht nur in diesem Forum mehrmals erläutert, sondern auch in diesem Thread zumindest anklingen lassen:
alles2 hat geschrieben:
17.01.2022, 19:40
Was kann denn so schwer daran sein, das mit jener Richterin zu klären, die diese Verwirrung angezettelt haben könnte?
Wenn mir wer das betreffende Gericht nennen würde, könnte ich mich darum kümmern.
Deine Annahme ist daher weit verfehlt (ob absichtlich oder nicht). Ich bin immer damit gut gefahren, bei Ungereimtheiten es mit dem Richter zu klären, dem ein Rechtsmittel oder ähnliches ergehen würde. Und wenn Du Dir den verlinkten Thread im Beitrag vor dem Deinigen angesehen hättest, solltest Du zur Erkenntnis gelangt sein, dass ich sogar bis zur juristischen Verfasserin vorgedrungen bin, die für die Verwirrung gesorgt hatte.

Weiß daher jetzt nicht, wie ich Deine Ausführung werten soll. Häme? Falls zutreffend, nach langer Zeit das hier wieder:
alles2 hat geschrieben:
14.02.2021, 13:41
Aber wenn wir schon dabei sind, packe ich die gängige Meinung aus, dass Akademiker weltfremd sind, im Alltag überfordert und keine Ahnung vom echten Leben haben.
Sollte es wirklich so gemeint sein, wie es nicht nur subjektiv aufgenommen werden kann, entspricht Dein Verhalten genau dem vieler Deiner Kollegen und meiner Erfahrungen mit der RAK. Werden Verfehlungen nicht eingestanden, zieht man es gerne ins Lächerliche. Eine Unart, die dem Berufsstand nicht würdig ist.

So rechtfertigt man also den Umstand, dass ein Anwalt die Rechte des Mandanten fast schon eigenmächtig beschneiden kann. Echt schräg, wenn man bedenkt, dass man sich von einem Anwalt erwarten würde, zur Gänze zu seinem eigenen Recht zu kommen. Ich für meinen Teil halte es für extrem wichtig, Fehler aufzuzeigen, damit diese nach Möglichkeit nicht mehr passieren und hinkünftig andere Opfer davon verschont werden. Wenn man nur teilnahmslos zusieht, anstatt aufzuzeigen, kann sich auch nicht viel ändern und es könnte die nächsten 24 Jahre so weitergehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Gerichtliche Aufkündigung

Beitrag von MG » 20.01.2022, 09:16

Ach du Schande, gerade Du solltest mich mittlerweile so gut kennen, um zu wissen, wie ich mich in solchen Situationen verhalten würde.
Da der/die FragestellerIn - nicht Sie - in der konkreten Situation war/ist, habe ich meine Sicht der Dinge ihm gegenüber dargelegt, um jegliches Risiko für den Verfahrensbeholfenen zu vermeiden. Wäre interessant zu wissen, wie er/sie vorgegangen ist.

Der Vorwurf der "Weltfremdheit" von Akademikern in diesem Zusammenhang ist weder logisch noch berechtigt, sondern wohl vielmehr Ausdruck Ihrer generellen Abneigung gegenüber Akademikern. Oftmals bei jenen zu finden, denen es selbst nicht möglich war, oder die nicht imstande waren, eine akademische Ausbildung abzuschließen.
So rechtfertigt man also den Umstand, dass ein Anwalt die Rechte des Mandanten fast schon eigenmächtig beschneiden kann. Echt schräg, wenn man bedenkt, dass man sich von einem Anwalt erwarten würde, zur Gänze zu seinem eigenen Recht zu kommen.
Im Hinblick auf die konkrete Frage- und Problemstellung erachten Sie es als eine "Beschneidung der Rechte des Mandanten", wenn man - zur Vermeidung jeglichen Risikos für ihn - die Einwendungen (möglicherweise) 1 Woche früher, als notwendig einbringt?

Zu Information der Nichtjuristen, die hier mitlesen: Die Erhebung von Einwendungen bedarf weder einer Begründung, noch sind dabei bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Es ist aber absolut wichtig, dass diese Einwendungen RECHTZEITIG erhoben werden, andernfalls nämlich (siehe dazu weiter oben) die Aufkündigung rechtswirksam wird und damit das Mietverhältnis zu Ende ist und man die Wohnung verliert!

Und ja, unser Beruf bringt es mit sich, dass wir laufend abwägen müssen, Maßnahmen setzen, oder auch unterlassen, um nach bestem Wissen und Gewissen, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Da tun Sie sich natürlich leicht. Sie "wohnen" hier im Forum, verteilen Ihre Ratschläge, müssen jedoch keinerlei Verantwortung dafür übernehmen, weil Sie ja "nur Privatmeinungen" von sich geben.

Demgegenüber müsste ich (oder zB der/die Fragestellerin mit den Folgen leben (und damit meine ich nicht den finanziellen Teil, dafür haben wir Versicherungen), wenn ein Mandant seine Wohnung verlöre, nur weil ich (im konkreten Beispiel) nicht "auf Nummer sicher" gegangen wäre, sondern mich auf juristisch unsicheren Boden begeben hätte..

Und da hilft es auch nichts, wenn man, wie von alles2 praktiziert oder vorgeschlagen, mit dem Richter telefoniert etc. Selbst wenn der Richter die Ansicht vertritt, dass die Einwendungen am 8.2. rechtzeitig sind, gibt es da immer noch die aufkündigende Partei, die die Verspätung thematisieren könnte. Und dann würde ein Rechtsmittelgericht entscheiden und wenn dann dieses doch zum Ergebnis kommt, dass der 1.2. das Fristende gewesen wäre, dann wird das den Mandanten sicher sehr beruhigen, wenn man ihm erklärt, man hätte ohnedies mit dem Richter telefoniert und deshalb eine Eingabe, die aus nicht mehr als einem Einzeiler "Gegen die Aufkündigung vom.... erhebt die gekündigte Partei Einwendungen" bestehen muss, eine Woche zu spät eingebracht.

So gesehen, kann man sich als alles2 hier her stellen und posten:"
Bin auch für den 8. Februar. Doch wenn es widersprüchliche Lektüren oder unsichere Kollegen gibt, stellen die Umstände für mich ein Armutszeugnis dar.

Es geht ja um nix....

Die weiteren Ausführungen von alles2 sind - regelmäßige Besucher dieses Forums werden das bestätigen - einfach nur das "alles2-typische" Austeilen gegenüber Anwälten, unsubstantiierte Vorwürfe von Fehlverhalten usw.

Da es mit der akademischen Laufbahn bei Ihnen nicht so geklappt hat, stand Ihnen halt auch der Weg zum Anwaltsberuf nicht offen. Schade, denn Ihnen wäre sicher geglückt, was Sie hier einfordern, nämlich
dass man sich von einem Anwalt erwarten würde, zur Gänze zu seinem eigenen Recht zu kommen.
Abgesehen davon, dass damit das Dilemma ungeklärt bleibt, wie dieser Ansatz funktionieren soll, wenn sich 2 (oder mehrere) Streitparteien, die jeweils anwaltlich vertreten sind, gegenüber stehen, würde ich das alles2-Postulat sogar noch erweitern: Ich erwarte mir von der Gesellschaft, dass jeder Mensch, uneingeschränkt zu seinen Rechten kommt, ihm diese nicht beschnitten oder entzogen werden und von jedem Arzt, dass er jede Krankheit zu 100% heilt, von jedem Forscher 100% richtige Forschungsergebnisse und von alles2 ausschließlich 100% richtige Auskünfte.
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Gerichtliche Aufkündigung

Beitrag von alles2 » 20.01.2022, 17:46

Da fällt wohl wer in alte Verhaltensmuster zurück. Aber gut, wenn wir das wieder durchkauen müssen. Es spricht ja nichts dagegen, wenn nach Alternativen gefragt wird. Doch auch da macht der Ton die Musik. Wenn man in die Frage die eigene Vorstellung packt, wie man es gerne hätte oder um sich lustig darüber zu machen, ist es kontraproduktiv. Sich über Leute, die man nicht kennt, ein Urteil bilden, anstatt nachzufragen, die sich dann auch noch gegen falsche Behauptungen wehren dürfen. Ich denke, es ist einmal mehr entnehmbar, wer mit den persönlichen Angriffen angefangen hat und mich derbleckt. Wenn ich dann kontere, wird dann typischerweise vom Thema abgelenkt und das Gegenüber möglichst in ein schlechtes Licht gestellt. Ich kann irgendwie nur despektierliches Zeugs aus Deinen letzten Worten herausfiltern, die komplett aus der Luft gegriffen sind.

Es fällt auf, dass gute Argumente kommentarlos stehengelassen werden und man sich nur da ergießt, bei denen man eine schändliche Meinung hat. Daher wer es schön gewesen, wenn es tatsächlich dabei geblieben wäre:
MG hat geschrieben:
18.01.2022, 18:15
"Keine weiteren Fragen euer Ehren....".
Aber:
MG hat geschrieben:
20.01.2022, 09:16
Im Hinblick auf die konkrete Frage- und Problemstellung erachten Sie es als eine "Beschneidung der Rechte des Mandanten", wenn man - zur Vermeidung jeglichen Risikos für ihn - die Einwendungen (möglicherweise) 1 Woche früher, als notwendig einbringt?
Mit "Ach Du Schande" usw. bezog ich mich nicht auf Deine Sicht der Dinge zum Thread-Thema, sondern auf Deinen ersten Beitrag auf der Seite 2 diesen Threads. Aus Deiner Frage ist wohl ganz klar die Stichelei in meine Richtung zu sehen. Noch dazu bist Du vom "Du" auf das Siezen übergegangen:
MG hat geschrieben:
12.01.2022, 12:20
@alles2: Ich weiß eh, was du meinst, nur ist der Gesetzestext meiner Ansicht nach nicht besonderes geglückt...
Alles in allem hat Dein Beitrag einen sehr abfälligen Touch. Das Du auch anders könntest, ist selbst mir nicht entgangen.

Wenn man jemanden mit einer Zwangsstörung den Spiegel vorhält, wird es auch schwer, ihn davon zu überzeugen, dass er einen dezenten Dachschaden haben könnte. So ungefähr kommt es mir bei Dir vor. Unwahrscheinlich, wie man gleich in die Gegenwehr geht und jemanden nach Möglichkeit desavouieren möchte. Daher gebe ich nicht viel darauf, wenn solche Personen klarerweise behaupten, dass eine Aussage weder logisch noch berechtigt sein soll. Es ist eben das fehlende Zugeständnis. Schau Dir meine und Deine Beiträge an und Du solltest zur Einsicht gelangen, dass ich aufgrund der Lebenserfahrung über das breitere Wissen verfüge, während Du Dich meistens zu gewissen Fachbereichen äußerst. Ich habe schon viel von der zwischenmenschlichen Welt gesehen, während Du Dich meist auf Dein erlerntes und praktizierendes Fachwissen berufst. Ich habe hingegen nichts davon studiert, was ich hier von mir gebe. Ich höre mir die Leute an, reife dadurch und gebe meine Erfahrungen weiter. Noch dazu arbeite ich mit einem deutschen Verlag an einem systemkritischen Manuskript (voraussichtlicher Titel "Ausgeliefert").

Glaube mir, nur weil Du Dich nicht als weltfremd siehst, mag das vielleicht sein. Das könnten aber andere anders sehen und dafür plausible Gründe haben. Sie deshalb als Lügner zu verunglimpfen, wäre schon bedenklich. Ich kann Dich beruhigen, denn ich arbeite auch mit Anwälten zusammen. Aber solche, die nicht sagen, sie würden sich gegenüber Staatsbedienstete nicht anpatzen, die ihre Mandanten kein X für ein U vormachen, die auch ehrenamtlich mitwirken und die kein Forum dazu missbrauchen, um neue Klienten zu generieren. Daher möchte ich diese "generelle Abneigung" abermals ganz klar in Abrede stellen. Ich war selbst an einer Fachhochschule (Mechatronik) und parallel an einer Uni (JUS). Bei Letztere habe ich aus persönlichen Gründen die Reißleine gezogen, als ich einen Blick hinter den Kulissen erhaschen durfte. Ich hatte vorher ein anderes Bild von der Justiz und konnte mich nicht damit abfinden, dass ein Richter (den ich selbst nie werden wollte) meine ganzen Anstrengungen zunichte machen könnte. Und ja, es gab dieses präpubertäres Stadium, in der ich glaubte, die Welt besser machen zu können. Als ich auf den Boden der Realität landete, arbeitete ich beiläufig daran aufzuzeigen, was schief rennt und helfe jenen, die davon betroffen sind.

Um auf Deine Frage mit der Beschneidung einzugehen. Für mich ist es das, wenn man durch die falsche Kalendierung den Mandanten ohne Aufklärung und seinem Einverständnis zeitlich unter Druck setzt. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund gewisse Fristdauer bestimmt, die der Rechtswerber auch ausnutzen können sollte. Wenn ein Fall an mich herangetragen wurde, wonach sich jemand über die Vorgehensweise eines Anwaltes erbost zeigt, dann bekommt man nur dubiose Ausflüchte präsentiert. Sowas wie "Ich teile Ihre Rechtsansicht, der Fehler lag bei mir!" kommt auch einem Anwalt so gut wie gar nicht über die Lippen. Da wird die Schuld beim Mandanten gesucht. Und weil sich der Anwalt selbst den Druck gemacht hat, bekommt der Betroffene vorher nicht mal die Vorlage zu sehen oder er echauffiert sich darüber, dass er die neu erlangten Beweise nicht mehr einreichen kann, weil die Sache seitens des Anwaltes bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist abgeschlossen ist.

Soso, ich soll hier sozusagen wohnen. Auch das ist weit gefehlt. Wenn ich am Netz hänge, lasse ich absichtlich diese Webseite im Hintergrund offen. Das nicht ganz ohne Hintergedanken. Es gab hier ja einige Störfeuer, die mein Abgang proaktiv heraufbeschwören wollten. Denen möchte ich damit signalisieren, dass das so leicht nicht sein wird und hoffe damit, dass sie sich dadurch selbst als stille Mitleser fernhalten. Also diejenigen, die sich öffentlich auf mich eingeschossen hatten und meinen virtuellen Anblick nicht ertragen können. Wie Du merkt, steckt hinter gewissen Aktionen oft mehr dahinter, als man meinen würde und die Du unterschätzt. Für die habe ich dennoch eine frohe Botschaft, wonach es in absehbarer Zeit einen möglicherweise dauerhaften Abschied von mir gibt.
Und wenn man schon im Glashaus sitzt, ist schon offensichtlich, wie schnell Du auf gewisse Anfragen reagierst, zu denen Du etwas beitragen kannst. Da scheint wer wohl ebenso stets ein wachsames Auge auf dieses Forum haben. Bei manchen Threads, die ich extra für Dich freihalte, lasse ich mich zu Fleiß Zeit. Wenn ich dann feststelle, dass trotzdem nichts mehr kommt, bestätigt es meine Beobachtung.

Also ich wüsste nicht, in wie fern die Verantwortung zwischen unseren Beiträgen anders sein sollte und was der Kontext zur Berufswelt damit zu tun hat. Auch wenn wer seiner Arbeit ordentlich nachkommt, hat es keinerlei Auswirkung auf dieses Forum. Das hier sind doch alles unverbindliche Informationen und auch Anwälte haben sich vertan, als sie ihre Auslegung des Gesetzes preisgaben. Habe mich dabei schon oft zurückhalten müssen. Was ich für ein Plunder Deiner Kollegen gehört hatte, ist ja abenteuerlich. Denen war es ja egal, zumal der Anwalt für das, was der Mandant von ihm möchte, Geld bekommt. Dass dabei die Vernunft zu kurz kam, belegten dann gewisse richterliche Entscheidungen. Mir ist schon klar, wie ein Anwalt nach außen hin auftreten muss. Nur gibt es auch die dunkle Seite (selbst bei der Richterschaft, Gutachtern etc.). Da rede ich von Abhängigkeitsverhältnis, ohne zu viel von meinem beabsichtigen Buch vorwegzunehmen.

Nun gut, Du scheinst eine voreingenommene Meinung zu haben, dass meine bewährte Herangehensweise nicht praktikabel sein. Aber auch nur, weil Du eine sehr originelle Auslegung hast. Wenn ich vorher mit einem Richter darüber rede, dass er sich vertan haben könnte und wir daraufhin überein gekommen sind, dass die Frist verlängert wird, hatte das bisher Hand und Fuß. Der würde dann doch nie auf die Idee kommen, sich im späteren Verfahren anders zu entscheiden. Aber was will man von jemanden erwarten, dem diese Art der Kommunikation fremd sein könnte. Und wenn wir schon bei boshaften Unterstellungen sind, hoffe ich inständig, dass Du wirklich so supersauber bist, wie Du gibst und diese Plattform nicht als Werbung nutzt, um zu zahlende Mandanten zu gelangen. Wir wissen ja, warum Du mittlerweile dazu übergangen bist, in jedem Deiner Beiträge auf Deine Kanzlei hinzuweisen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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