Studenten-WG
Verfasst: 10.01.2022, 15:36
Hallo,
ich möchte eine Wohnung bzw einzelne Zimmer plus Mitbenützung der Gemeinflächen (Bad, WC, Küche) wegen der Nähe zur Uni einzeln an Studenten vermieten. Die Wohnung würde in den MRG-Teilanwendungsbereich fallen. Nun bleiben manche Interessenten nur für ein Erasmus-Semester in der Stadt und sind daher nur an einem 6-monatigen Mietverhältnis interessiert.
Mir ist jedoch klar, dass die kürzeste Befristung gemäß MRG 3 Jahre beträgt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, für Studenten davon abzuweichen? Die Interessenten, welche nicht aus Österreich kommen würden wohl keinen 3-Jahresvertrag mit frühester Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr unterschreiben. Derzeit erscheint es mir die einzige Möglichkeit, eine Befristung bis zB 31.07.2022 in den Vertrag zu schreiben, was natürlich einem unbefristeten Vertrag gleichkommen würde. Seht ihr andere rechtliche Möglichkeiten?
Vielen Dank.
ich möchte eine Wohnung bzw einzelne Zimmer plus Mitbenützung der Gemeinflächen (Bad, WC, Küche) wegen der Nähe zur Uni einzeln an Studenten vermieten. Die Wohnung würde in den MRG-Teilanwendungsbereich fallen. Nun bleiben manche Interessenten nur für ein Erasmus-Semester in der Stadt und sind daher nur an einem 6-monatigen Mietverhältnis interessiert.
Mir ist jedoch klar, dass die kürzeste Befristung gemäß MRG 3 Jahre beträgt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, für Studenten davon abzuweichen? Die Interessenten, welche nicht aus Österreich kommen würden wohl keinen 3-Jahresvertrag mit frühester Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr unterschreiben. Derzeit erscheint es mir die einzige Möglichkeit, eine Befristung bis zB 31.07.2022 in den Vertrag zu schreiben, was natürlich einem unbefristeten Vertrag gleichkommen würde. Seht ihr andere rechtliche Möglichkeiten?
Vielen Dank.