Studenten-WG

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Ben12
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Studenten-WG

Beitrag von Ben12 » 10.01.2022, 15:36

Hallo,

ich möchte eine Wohnung bzw einzelne Zimmer plus Mitbenützung der Gemeinflächen (Bad, WC, Küche) wegen der Nähe zur Uni einzeln an Studenten vermieten. Die Wohnung würde in den MRG-Teilanwendungsbereich fallen. Nun bleiben manche Interessenten nur für ein Erasmus-Semester in der Stadt und sind daher nur an einem 6-monatigen Mietverhältnis interessiert.

Mir ist jedoch klar, dass die kürzeste Befristung gemäß MRG 3 Jahre beträgt. Gibt es irgendeine Möglichkeit, für Studenten davon abzuweichen? Die Interessenten, welche nicht aus Österreich kommen würden wohl keinen 3-Jahresvertrag mit frühester Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr unterschreiben. Derzeit erscheint es mir die einzige Möglichkeit, eine Befristung bis zB 31.07.2022 in den Vertrag zu schreiben, was natürlich einem unbefristeten Vertrag gleichkommen würde. Seht ihr andere rechtliche Möglichkeiten?

Vielen Dank.



alles2
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Re: Studenten-WG

Beitrag von alles2 » 11.01.2022, 10:50

Der Gesetzgeber legt nur die Mindeststandardregelung zum Schutze des Mieters fest. Daher kann man sehr wohl einen befristeten Mietvertrag von 3 Jahren aufsetzen und abgestimmte Kündigungsmodalitäten ausmachen. Die Kündigungsklausel könnte daher lauten, dass der Vertrag vom ersten Tag an - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat - aufgelöst werden darf. So kann einvernehmlich die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist nach § 29 Abs.2 MRG übergangen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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