Schlüsselvergabe an fremde dritte in WG?

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pumping-e
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Schlüsselvergabe an fremde dritte in WG?

Beitrag von pumping-e » 07.01.2022, 17:36

Hallo,

ich wohne als Untermieter in einer zweier WG in Wien.

Nun ist es so, dass ich seit meinem Einzug im Februar alleine da lebe, weil meine Mitbewohnerin (Hauptmieterin) schwer krank ist. Auch habe ich keine Möglichkeit derzeit sie oder die Eltern zu kontaktieren.

Ich habe nun erfahren dass ein Fremder Dritter, extra Wohnungsschlüssel und somit Zugang zur Wohnung hat (wo ich derzeit alleine lebe).

Ich bot ihm an, mir die Schlüssel zu geben solange ich in der Wohnung und auch vor Ort bin und bei Urlaub etc. ihm die Schlüssel wieder für Notfälle zu geben. Dies lehnte er strickt ab und stützte sich auf sein Versprechen meiner Mitbewohnerin gegenüber, die ihm ja die Schlüssel im Vertrauen gegeben habe (für Notfälle) und er sich diese jetzt nicht von mir wegnehmen lasse.

Ich fühle mich sehr unwohl da ich diese Person nicht kenne und würde es für viel sinnvoller halten, die extra Schlüssel einer Vertrauensperson von mir zu geben, angesichts der jetzigen Situation, dass ich alleine da wohne.

Ich hoffe jemand kann mich bezüglich des Mietrechts belehren und mir Tipps geben wie ich nun handeln soll.


Vielen Dank



NebelRabe
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Re: Schlüsselvergabe an fremde dritte in WG?

Beitrag von NebelRabe » 10.01.2022, 14:12

als nicht-Jurist kann nur ein paar nicht-juristische aber praktische Gedanken einbringen:

spricht was dagegen, bei Anwesenheit den Schlüssel im Schloss der Wohnugstüre innen stecken zu lassen, sodass diese nicht von aussen aufgesperrt werden kann ? Alternativ gibt es Keile, die wenn die Türe dagegngedrückt wird das Öffnen verhindern und einen Alarmton auslösen (auch als suboptimalen, aber preiswerten Einbruchsschutz)

und um beim Heimkommen nicht von Anwesenden überrascht zu werden gibts Geräte die Dich bei Bewegungen oder Tür-Öffnungen (nur der Türe Deines Zimmers ?) am Handy anrufen

MG
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Re: Schlüsselvergabe an fremde dritte in WG?

Beitrag von MG » 10.01.2022, 15:36

Der HAUPTMIETER hat doch wohl das unbeschränkte Recht, Personen seiner Wahl den Zutritt zu seinem Mietgegenstand zu ermöglichen.

Der Zutritt zu jenen Räumlichkeiten, die an den/die UntermieterIn exklusiv vermietet sind, ist davon nicht umfasst, diese könnte man auch zusperren.

Das Verhindern des Zutritts zu den "allgemeinen Teilen" des Mietgegenstandes ist nicht zu empfehlen, da dies uU eine Besitzstörung darstellen würde.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Schlüsselvergabe an fremde Dritte in WG?

Beitrag von alles2 » 11.01.2022, 11:36

So lange man durch den Dritten keine Störung erleidet, dem sie die Vollmacht dafür erteilt hat, z.B. die Blumen zu gießen, Tiere zu füttern oder sonst was, wird man nichts dagegen unternehmen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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