Alte Wohnung und Bezug neue Wohnung

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andiKpunkt
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Alte Wohnung und Bezug neue Wohnung

Beitrag von andiKpunkt » 20.12.2021, 10:36

Hallo zusammen!

Ich habe zwei Fragen und zum Thema Wohnung und Mietverträge!

Da es in der alten Wohnung unmöglich wurde, zu wohnen habe ich den Mietvertrag fristgerecht per 31.12.2021 gekündigt. Die Kündigung wurde auch angenommen, aber die Vermieterin hat die Kündigung nicht gerade herzlich aufgenommen.

Seit ich gekündigt habe, hat die Dame mir die Heizung abgedreht und verwehrt mir den Zugang zum Kellerabteil, wo ich einige Sachen gelagert habe, die ich ausräumen möchte.

Sie ist auch nicht erreichbar und ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Da ich die neue Wohnung erst bekomme, ist es derzeit kaum zum Aushalten vor Kälte.

Darf sie das überhaupt machen?

Zweite Frage ist zum Mietvertrag in der Wohnung, hier werden drei Lohnzettel verlangt, aber ich möchte mein Gehalt nicht einem Makler preisgeben! Habe ich hier eine Möglichkeit oder muss ich mein Einkommen preisgeben?



alles2
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Re: Alte Wohnung und Bezug neue Wohnung

Beitrag von alles2 » 21.12.2021, 03:17

Nachdem vermutlich keine Miete mehr anfallen wird und somit Mietzinsminderungsansprüche nicht mehr in Frage kämen, fallen mir nur Klagen ein. Man könnte sich einen Heizkörper zulegen und dessen Kosten samt Stromverbrauch in Form einer (behäbigen) Schadenersatzklage nach § 1295 ABGB zurückholen. Bei der Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB würde es sich um ein zügiges Verfahren handeln, bei dem auch die Sache mit dem Kellerabteil einbezogen werden kann. Das sollte man der Vermieterin vorher schriftlich androhen, sollten die Störungen nicht binnen 4 Tagen behoben werden. Gehört der Abstellraum zum Mietvertrag, wäre evtl. die Leistungsklage nach § 918 ABGB möglich (Vertragszuhaltungsklage). Bei solchen Heizangelegenheiten schadet es nie, wenn man die Temperaturen in der Wohnung (ohne alternativen Heizmethoden) dokumentiert. Wie Du merkst, darf sie Dich eigentlich nicht absichtlich und böswillig schädigen.

Die Einkommenshöhe kann man schwärzen. Nur könnte man sich damit Chance auf die Wohnung verwirken. Der Bestandgeber möchte durch die Einholung der Bonitätsauskunft sicher gehen, dass sich der potentielle Mieter die Wohnung auch dauerhaft leisten kann, bzw. möchte sich der Makler nicht nachsagen lassen, er hätte seine Arbeit nicht ordentlich gemacht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

anibalyoo
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Re: Alte Wohnung und Bezug neue Wohnung

Beitrag von anibalyoo » 15.02.2022, 16:44

Alles klar, danke für die Antwort

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