Hallo,
ich habe versucht herauszufinden, ob ein eigenständiger Parkplatz/Garagenplatz vom Anwendungsbereich des MRG erfasst ist. Also nicht Wohnung + Parkplatz sondern tatsächlich nur ein Parkplatz in einer Garage. Ich konnte dazu leider weder hier im Forum noch in der RDB - Manz etwas dazu finden.
Lt. § 1 MRG sind ja (nur) Parkplätz die bei Wohnungen (oä.) mitgemietet sind erfasst und das sieht ehrlicherweise für mich nicht nach einer planwidrigen Lücke aus die viel Spielraum für Analogien lässt. Ich hätte auch keine OGH Entscheidung zu einer analogen Anwendung gefunden.
Danke!
LG
Awendungsbereich MRG - Parkplatz
Re: Anwendungsbereich MRG - Parkplatz
Ein Vertrag nach dem MRG gilt für Wohnungen und der darin mitgemieteten Stellfläche. Alles andere ist Vereinbarungssache nach dem ABGB, so wie es aus Absatz 1 Deines bemühten Paragraphen hervorgeht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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