Hallo,
ich habe einen Mietvertrag für eine WG-Wohnung und bin eine der 2 Hauptmieterinnen. Vor ca 2 Monaten ist meine Mitbewohnerin ausgezogen und durch eine Vertragsübernahme hat meine neue Mitbewohnerin alle Rechte und Pflichten übernommen. Nun möchte ich auch ausziehen und habe bereits alle Unterlagen für eine erneute Vertragsübernahme an die Hausverwaltung geschickt, da ich mich natürlich um eine Nachmieterin gekümmert habe.
Heute kam eine E-Mail der Hausverwaltung, dass die Eigentümerin nicht mit einer erneuten Vertragsübernahme einverstanden ist und ich nur kündigen könnte. Dabei hat sie gemeint, dass mit meiner Kündigung alle ausziehen müssen. Meine Frage: zwei Hauptmieter bedeutet zwei Verträge. Wenn eine Person kündigt, kann der andere Vertrag doch nicht einseitig von der Eigentümerin aufgelöst werden oder?
2 Hauptmieter eine Kündigung
Re: 2 Hauptmieter eine Kündigung
Zwei Hauptmieter, zwei Verträge? Nicht ganz! Eher eine Wohnung, ein Vertrag (mit einmal anfallender Kaution). Folglich habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit Solidarschuld. Deine Erfahrungen decken sich mit meiner Auskunft von letzter Woche, wo es gleich drei Mitmieter gibt:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18275#p43912
Bei einer vereinbarten Abtretungsklausel, auf die meistens nicht gedacht wird, bräuchte es nicht die Zustimmung des Vermieters, sollte ein Mitbewohner ausscheiden wollen.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18275#p43912
Bei einer vereinbarten Abtretungsklausel, auf die meistens nicht gedacht wird, bräuchte es nicht die Zustimmung des Vermieters, sollte ein Mitbewohner ausscheiden wollen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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