Wirksamkeit Kündigung
Verfasst: 09.11.2021, 12:48
Hallo,
der Vermieter hat das Mietverhältnis, welches nicht dem MRG unterliegt, zum 30.09.2022 gekündigt. Der Mieter bestreitet dies allerdings.
1. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter nun?
2. Kann hier eine Feststellungsklage eingebracht werden? Oder wird diese eher als unzulässig erachtet werden, da grundsätzlich ja die Möglichkeit bestanden hätte, eine gerichtliche Aufkündigung vorzunehmen, womit automatisch durch den folgenden Prozess die einschlägige Frage geklärt hätte werden können.
Danke.
der Vermieter hat das Mietverhältnis, welches nicht dem MRG unterliegt, zum 30.09.2022 gekündigt. Der Mieter bestreitet dies allerdings.
1. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter nun?
2. Kann hier eine Feststellungsklage eingebracht werden? Oder wird diese eher als unzulässig erachtet werden, da grundsätzlich ja die Möglichkeit bestanden hätte, eine gerichtliche Aufkündigung vorzunehmen, womit automatisch durch den folgenden Prozess die einschlägige Frage geklärt hätte werden können.
Danke.