Hauskauf durch Markler plötzlich Verkäufer verstorben

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Steffiifabio2020
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Hauskauf durch Markler plötzlich Verkäufer verstorben

Beitrag von Steffiifabio2020 » 08.11.2021, 11:52

Haben ein Dilemma!
Wir haben ein Haus gekauft mit Markler und auch schon mit dem Notar den 1 Termin gehabt zum unterschreiben und begläubigen!
Nun vor dem Grundbuchumschreiben ist leider der Verkäufer an seiner schweren Krankheit gestorben!
Geld soll auch schon am Treuehandkonto sein! Jetzt wissen wir nicht wie es weiter geht oder was auf uns zu kommt!
Wir wissen auch nicht ob der Verkäufer Erben hat, laut Markler wird es gerade mit der Verlassenschaft geregelt! Hmmmm bitte um weiterhilfe!



MG
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Re: Hauskauf durch Markler plötzlich Verkäufer verstorben

Beitrag von MG » 08.11.2021, 13:02

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr Vertragserrichter/Treuhänder.

Die Rechtsgültigkeit des Vertrages ist nach Ö Recht schon mit der Einigung über "Ware und Preis" erfolgt. Die Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages wird (mit Ausnahmen, die hier nicht relevant sind) durch den Tod einer der Vertragsparteien nicht beendet.

Wenn zusätzlich der schriftliche Vertrag vor dem Ableben des Verkäufers beglaubigt unterfertigt wurde (und auch sonst alle erforderlichen Urkunden und Voraussetzungen vorliegen), dann kann und muss der Treuhänder den Vertrag weiter abwickeln, also eigentlich genauso vorgehen, wie wenn der Verkäufer noch am Leben wäre.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Hauskauf durch Markler plötzlich Verkäufer verstorben

Beitrag von alles2 » 08.11.2021, 14:05

So schaut's aus, zumal sich durch das Ableben gemäß § 1448 ABGB die Rechte und Verbindlichkeiten des lebenden Vertragspartner nicht ändern. Mit dem Tod gehen diese entsprechend § 546 ABGB auf die Verlassenschaft (als juristische Person) über und die Nachlassempfänger treten als Rechtsnachfolge das Erbe an (§ 547 ABGB) und treten in das Vertragsrecht ein bzw. führen ein Verfahren weiter (§ 548 ABGB). Es ändert sich somit für Euch auch nichts, wenn sich niemand findet, zumal nach § 750 ABGB das Vermögen des Verstorbenen der Republik zufallen und man Euer Teil Euch nicht wieder zukommen lassen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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