Hallo!
Kann man bei einem Mietvertrag auf Anfechtung wegen laesio enormis - gültig- verzichten, wenn man unterzeichnet, dass man die Wohnung wegen besonderer Vorliebe mietet?
Kann eine Mietwohnung - also etwas, dass man zum Leben benötigt - überhaupt aus "besonderer Vorliebe" gemietet werden?
Also ist so ein Verzicht überhaupt gesetzlich zulässig?
Danke für eure Hilfe.
Verzicht auf laesio enormis wegen besonderer Vorliebe
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Re: Verzicht auf laesio enormis wegen besonderer Vorliebe
Ich denke, wir können ganz nach unserem speziellen Geschmack dekorieren, aber die Wände nicht zerstören.
Re: Verzicht auf laesio enormis wegen besonderer Vorliebe
Auch Bestandsverträge unterliegen der laesio. So wie auch bei sonstigen Verträgen können bei entsprechender Motivlage und Kenntnis des wahren "Wertes" natürlich auch die laesio-Grenzen unter- bzw. überschritten werden.
Dort wo allerdings die Höhe der Miete durch gesetzliche Bestimmungen geregelt wird, hilft (dem Vermieter) auch keine Vereinbarung "aus besonderer Vorliebe".
Über die gesetzliche Höhe hinausgehende Mieten können auch bei einer solchen Formulierung rückgefordert werden.
Dort wo allerdings die Höhe der Miete durch gesetzliche Bestimmungen geregelt wird, hilft (dem Vermieter) auch keine Vereinbarung "aus besonderer Vorliebe".
Über die gesetzliche Höhe hinausgehende Mieten können auch bei einer solchen Formulierung rückgefordert werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Verzicht auf laesio enormis wegen besonderer Vorliebe
Heutzutage ist es ziemlich einfach, nach Ihrem Geschmack zu dekorieren, ohne die Wände zerstören zu müssen. Ich denke, das Problem ist, dass Sie die Architektur ändern möchten? modilimitado.com/cuevana-3-pro
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