Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer Verstirbt.

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Rainore
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Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer Verstirbt.

Beitrag von Rainore » 01.11.2021, 18:13

Hi,

Mein Vater hat sich mit seiner Verlobten vor einem Jahr eine Genossenschaftswohnung genommen.
Im Mietvertrag stehen beide drinnen, damit sichergegangen wurde das wenn etwas passiert bevor sie heiraten (was sich leider wegen Corona nicht ausgegangen ist) das Wohnrecht geklärt ist, zumindest haben die beiden es sich so einfach vorgestellt.

Mein Vater ist nun vor einem Monat verstorben aber die Frage die sich mir stellt ist wie es mit den Genossenschaftsanteil ausschaut.
Er hatte nur Schulden und ich werde das Erbe deswegen ausschlagen, jedoch habe ich die Befürchtung das sich der Verlassenschaftsnotar sich "seine Hälfte" vom Genossenschaftsanteil von der Genossenschaft holt.
Das würde dazu führen das seine Verlobte die Wohnung verliert den sie kann die zweite Hälfte eben nicht so schnell alleine stemmen um in der Wohnung zu bleiben.

Ist meine Befürchtung unbegründet oder kann sich dieser Notar wirklich das Geld von der Genossenschaft holen oder irgendwem drauf verklagen?



alles2
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Re: Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer Verstirbt.

Beitrag von alles2 » 01.11.2021, 23:36

Dann gehe ich recht in der Annahme, dass beide die Wohnung gleichzeitig bezogen haben und die Lebensgefährtin nicht erst später dazugestoßen ist bzw. sich nachträglich hat in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Dann wäre sie nach § 14 Abs.3 MRG (Mietrechtsgesetz) sogar eintrittsberechtigt gewesen, selbst wenn ihr Name darin noch nicht aufscheinen würde.

Jedoch habe ich den begründeten Verdacht, dass Du mit Genossenschaftsanteil nicht den Genossenschafts-/Mitgliedsbeitrag (zur Mitgliedschaft der Genossenschaft) meinst, sondern den Finanzierungsbeitrag (bestehend aus Grund- und Baukostenbeitrag). Das wird leider ziemlich oft vermischt, obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Bei Erstere reden wir höchstens von einem niedrigen 3-stelligen Bereich. Beim Anderen beginnt es bei mehreren Tausend Euro und liegt nicht selten im Bereich eines Kleinwagens. Da dies ein beträchtlicher Betrag darstellen kann und auch Gläubiger an ihr Geld wollen, kann der Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung (als Exekutionsobjekt) gepfändet werden (§ 331 EO). Um das genauer erörtern zu können, sollte man mitunter erfahren, wessen Eigenmittel (bzw. zu welchen Teilen) das waren und ob die Lebensgefährtin wirklich von Anfang an als Mieterin der Wohnung geführt wurde. Ob man auch im Rahmen eines Nachlassverfahrens auf diesen Einmalbetrag an die Genossenschaft draufkommen würde, kann ich nicht beurteilen. Gegenüber einem Notar wären jedoch sämtliche Vermögenswerte anzugeben. Umso mehr weiß ich, dass Gerichtsvollzieher bei (landwirtschaftlichen) Genossenschaften sich sehr wohl wegen irgendwelchen (Mitglieds-)Beiträgen erkundigen können und diese in Exekution ziehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Rainore
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Re: Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer Verstirbt.

Beitrag von Rainore » 02.11.2021, 00:40

Hi alles2,

Danke für deine schnelle Antwort.
Ja ich meine den Finanzierungsbeitrag (danke für die Aufklärung).
Beide waren von Anfang an als Mieter angeführt im Vertrag. In der Realität ist mein Vater sogar erst ein Monat nach ihr eingezogen (und hat sich erst da umgemeldet beim Meldeamt) da er seine alte Genossenschaftswohnung erst übergeben musste.

Wegen der Eigentmittel:
Die Eigenmittel wurden weder von meinem Vater noch seiner Verlobten bezahlt sondern von mir und die Transaktion ging auch von meinem Konto weg, ist daher mit meinen Kontoauszügen beweißbar.

Zur Erklärung:
Er hatte nur Schulden und daher bekam er keinen Kredit und sie war noch Bürgin für einen Kredit ihres Ex Mannes (Seit fast 10 Jahre geschieden und musste auch nie als Bürging "einspringen") und bekam logischerweise daher auch keinen.
Ich habe mich daher bereiterklärt den vollen Betrag zu stemmen und habe eine Abmachung mit seiner Verlobten das ich das Geld von ihr zurückbekomme und sie zahlt auch fleißig Ihre Raten.
Also theoretisch könnte man damit argumentieren das seine Verlobte allein den Finanzierungsbeitrag bezahlt hat indem Sie einen Kredit bei mir aufgenommen hat oder sehe ich das falsch?

alles2
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Re: Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer verstirbt.

Beitrag von alles2 » 02.11.2021, 02:15

Erstmal abwarten, ob das überhaupt ein Thema bei der Inventarisierung im Verlassenschaftsverfahren wird. Für mich klingen Deine Argumente ja plausibel. Nur ob das auch der Wahrheit entspricht, müsste gegebenenfalls gegenüber dem Gericht(skommissär) belegt werden. In der Praxis wird ja gerne getrickst, wenn es darum geht, trotz vorhandenem Vermögen keine Schulden begleichen zu wollen. Leistet man sich dennoch was, werden eben andere Personen vorgeschoben, damit es so aussieht, als würden irgendwelche Investitionen nicht vom Schuldner stammen. Das nur als dezenter Hinweis, warum man dahingehend auch kritisch beäugt werden könnte und ich mich nicht festlegen möchte.

Dennoch und ohne die Höhe des überwiesenen Betrages zu kennen...wenn Du über ein festes Einkommen verfügst und nicht gerade am Existenzminimum lebst, könnte Deine Argumentationslinie durchgehen. Neben der Frage, für wen das Geld bestimmt war, sollte man die Unterscheidung zwischen geliehenem und geschenktem Geld nicht aus den Augen verlieren. Ein Schuldschein samt Rückzahlungsvereinbarung wäre in dem Fall von Vorteil. Und zwar eines vor dem Ableben Deines Vaters oder dass sie eben schon vorher das Geld "zitzerlweis" abbezahlt hat. Ansonsten wackelt der Beleg, wonach es von Anfang weg eine Vereinbarung zwischen ihr und Dir war. Hat sie erst vor einem Monat damit angefangen, würde es eher danach aussehen, als ob es sich um einen nachträglichen Deal zwischen Euch handelt, damit sie die Wohnung behalten kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.11.2021, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Rainore
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Re: Genossenschaft, beide Partner im Vertrag, einer Verstirbt.

Beitrag von Rainore » 02.11.2021, 10:24

Danke für deine Erklärung nochmal. Die erste Rückzahlung liegt schon fast ein Jahr zurück ;)

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