Mietkauf Irreführung

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ykilic
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Mietkauf Irreführung

Beitrag von ykilic » 29.10.2021, 10:32

Hallo,

ich bin ganz neu hier und würde gerne von Experten eine Meinung zu meinem Mietkaufthema haben.

Ich bin im April 2017 in eine 70m2 3 Zimmer Genossenschaftswohnung eingezogen. Die Siedlung bzw. das Bau Projekt ist bekannt dafür gewesen das dies Mietkaufwohnungen sind. ( 2007 Gebaut)

Auch beim Unterschreiben des Mietvertrages wurde ich darauf hingewiesen das die Wohnung nach nach 10 Jahren eine Kaufoption hat. ( Finanzierungsbeitrag von ca. € 3800 habe ich beim Einzug dafür bezahlt). In einem weiterem Gespräch mit der Genossenschaft im Mietkaufbüro wurde mir auch erklärt das es vor kurzem eine Gesetzänderung gabe, ( WGG) und sozusagen sehr schade ist weil wenn ich Paar Monate früher eingezogen wäre ich die Wohnung sofort kaufen konnte. Im Vertrauen habe ich sogar den Preis vom Angebot von der Wohnung erfahren, der der Vormieter erhalten hat. Ich bekam auch den Tipp trotzdem Jährlich anzufragen ob eine Kulanz besteht da die Wohnung schon alt ist. ( Komisch aber war)

Jährlich fragte ich in Persönlichen Gesprächen per Mail etc. nach und bekam natürlich eine Absage bzw. die Erklärung das ich die10 Jahre abwarten muss. Schriftlich auf meine Anfrage wurde auch geantwortet.

Letztes Jahr wo ich erneut Anfragte bekam ich die Eiskalte Antwort: Die Wohnung die ich habe ist keine Mietkaufwohnung??. Grund: Der Finanzierungsbeitrag entspricht nicht der Gesetzgebung. ( § 15c, §§15b ff WGG etc). Also ich habs jetzt verstanden die Regelung das der Preis pro m2 mindestens bei € 68,59 sein muss, und die 10 Jahre, Spekulation das sich der Finanzierungsbeitrag Jährlich verringert etc. ist mir alles Klar.

Jedoch das Sie erst nach 4 Jahren draufkommen? Mich mehrmals in die Irre geführt haben? Ich einen Finanzierungsbeitrag zahlen muss der eh keinen Sinn ergibt? Für mich macht das alles kein Sinn.

Natürlich hätte ich mir die Gesetzte durchlesen müssen und selber Rechnen können etc. Jedoch wenn dir das mehrmals gesagt wird, du ein schriftliches Dokument in der Hand hast, mehr wie die Hälfte der Wohnungen schon gekauft sind in der Siedlung, die Nachbarn etc. auch darüber Sprechen, du in den Anfragen nicht darauf aufmerksam gemacht wirst etc. Im Mietvertrag steht nichts von einem Mietkauf, jedoch auch nicht das es kein Mietkauf ist. Ich habe die alten Mietverträge von meinem Nachbar durchgelesen der die Wohnung schon kaufen konnte, da steht auch nichts von einem Mietkauf. Er hat nur eine Schreiben extra erhalten wo die Mietkaufoption drin steht. Ich habe leider in dieser Zeit sehr viel in die Wohnung investiert. ( Küche, Garten, Terasse, Neuen Boden, Bad etc. Das macht man normalerweise in einer normalen Mietwohnung nicht. Habe auch für das alles eine Genehmigung holen müssen und die Freigabe erhalten mit dem Argument das ich die Wohnung kaufen will :D.

Gesetzt kann man nicht brechen, ist okey jedoch alles Richtig ist hier nichts gemacht von der Genossenschaft.

Wee würdet Ihr vorgehen? Was Ratet Ihr mir? Habe ich Chancen?

Würde mich über euer Feedback freuen.

Liebe Grüße



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mietkauf Irreführung

Beitrag von alles2 » 30.10.2021, 03:01

Für mich ist das alles auch nicht wirklich nachvollziehbar. Noch dazu kenne ich das erwähnte Schreiben nicht. Denn üblicherweise wird im Mietvertrag festgehalten, dass der Nutzungsberechtigte nach Ablauf einer bestimmten Mietdauer das Optionsrecht für den späteren Kauf erwirbt. Daher wäre es vielleicht kein Fehler (falls dem nicht schon wer per PN zuvorgekommen ist), dass Du den Mietrechtsexperten der AK Deines Bundeslandes per Mail sämtliche Unterlagen (Mietvertrag samt Schreiben) zukommen lässt. Die sollten auch erfahren, dass Du die Baulichkeit als Folgemieter bezogen hast. Auch die Förderungsvorschriften und das dahinterstehende Förderungsmodell (normal oder besonders geförderte Wohnungen) nach dem Wohnbauförderungsgesetz (WFG) des jeweiligen Bundeslandes würden beachtet werden. Man schaut sich dann an, ob Du einen Antrag auf Eigentumsübertragung einreichen kannst. Von irgendwelchen abstrakten Auskünften aus einem Forum hättest Du auch nichts. In der Tat würde es kein leichtes Unterfangen werden, wenn irgendwelche Tricks nur aus verbalen Ergüssen der Genossenschaft abzuleiten wären.

Kann mir auch keinen Reim daraus machen, was sich im Jahre 2016/2017 dahingehend geändert haben soll. 2019 wurde die Novelle zum Wohngemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verabschiedet. Seither ist mitunter bei Erstbezug ab 1.8.2019 die Laufzeit des Mietkaufs auf 5 Jahre verkürzt worden. Die neue Rechtslage kommt in Deinem Fall auch wegen der fehlenden vorangegangenen Nutzung der Wohnung von 10 Jahren nicht zur Anwendung. Bei Deinem damaligen Einzug könnte die gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) die irrige Annahme vertreten haben, dass das offizielle Erstbezugsdatum oder die erteilte Benützungsbewilligung ein paar Monate nach April 2007 war und deshalb die GBV-Mietohnung noch nicht ins Wohnungseigentum übertragen werden konnte. Demnach wärst Du nicht ein paar Monate zu spät eingezogen, um die Wohnung sofort kaufen zu können, sondern ein paar Monate zu früh. Doch das wäre sowieso nicht gegangen, wenn Du die Immobilie vorher nicht selbst bewohnt hattest. Noch dazu gibt es eine Judikatur durch eine Entscheidung des OGH, wonach die 10 Jahre nicht objektbezogen sind. Hier könnte daher ein Missverständnis begründet liegen, sollte man Dich nicht getäuscht haben (weil der Wohnungsverkauf nicht beabsichtigt war).

Das eingehobene Eigenmittel unter dem Grenzwert für die gesetzliche Kaufoption lässt jedoch vermuten, dass man es nie auf einen Rechtsanspruch nach § 15c WGG auf das Wohnungseigentum ankommen ließ. Diese historische Größe dürfte bei Deiner Anmietung bei 69,21 €/m² Nutzfläche gelegen sein, und das bei Folgemietern nur auf die anteiligen Grundkosten. Also wesentlich höher, als was Du entrichtet haben dürftest. Daher sind Erstmieter dahingehend bessergestellt, zumal bei denen die Bau- und Grundkostenbeiträge herangezogen werden. Freilich immer unter der Prämisse, dass die Förderung noch aufrecht ist. Sodann könnte die nachträgliche Übertragung der Wohnung ins Wohnungseigentum freiwillig herbeigeführt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 15b WGG erfüllt wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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