AUSZUG VOR VERHANDLUNG, PROZESSKOSTEN, FOLGEN DER BENACHRICHTIGUNG ...

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Magnola5020
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AUSZUG VOR VERHANDLUNG, PROZESSKOSTEN, FOLGEN DER BENACHRICHTIGUNG ...

Beitrag von Magnola5020 » 20.10.2021, 23:42

Guten Tag,


Folgendes: Meine Vermieterin will meinen Mietvertrag nicht mehr verlängern, weil 3 Monatsmieten während der Corona Zeit noch offen sind. Soweit ich weiß, dürften rückständige Miete von den Monaten April bis Juni 2020 kein Grund sein für Kündigung oder Räumungsklagen.

Trotzdem will sie mich weg und ich habe vor kürze eine Räumungsklage erhalten und auch einen Termin zur Verhandlung aber erst im Dezember. Falls ich vor diesem Termin bereits ausgezogen bin, muss ich trotzdem zur Tagsatzung erscheinen? und müsste ich auch Prozesskosten, obwohl es nicht nötig gewesen wäre ein Gerichtsverfahren einzuleiten?
Außerdem wurde mir die Möglichkeit eingeräumt, gegen eine Benachrichtigung an die Gemeinde zu widersprechen unter einer Frist von 7 Tagen- Was passiert denn wenn die Gemeinde vom BG benachrichtigt wird? hat es mit Nachteilen zu tun?

Danke für Auskunft!


Beste Grüße

Magnolia



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