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Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 18.10.2021, 20:40
von j0ker00
Hallo allerseits,

ich hoffe mein Beitrag ist hier im Mietrecht nicht ganz verkehrt. Habe keinen anderen Bereich dafür gefunden.

Kurz zu meiner Frage: Bei einer Eigentümerversammlung von 12 Eigentümern müssen wie viele für einen Beschluss (speziell neu Streichen des Balkons) sein? Aus logischer Sicht müssten es min. 6 / 12 sein (unter Vorbehalt der Gewichtung der einzelnen Stimme nach dem Eigentumsanteil).

Eventuell hat hier jemand eine schnelle Antwort für mich. Habe im Netz eigentlich nichts zum Thema "Mehrheitsbeschluss" gefunden, was für mich hier zutreffen würde.

Vielen Dank

Re: Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 19.10.2021, 00:09
von alles2
Bei Stimmengleichheit spricht man noch nicht von einer Mehrheit und man kann eine Entscheidung durch das Gericht verlangen (§ 24 Abs.4 WEG).

Re: Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 19.10.2021, 10:40
von j0ker00
Vielen Dank für die Info.

Grundsätzlich gilt, wenn 2 Parteien für eine Sanierung sind und 10 dagegen, dass der Beschluss nicht rechtskräftig ist - korrekt?
Vorausgesetzt es ist ohne eine Sanierung keine Gewahr in Verzug.

Stimmt ihr mir hier zu?

Re: Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 19.10.2021, 14:23
von alles2
So schnell geht das dann doch nicht, da der Beschluss zunächst einmal jedem Wohnungseigentümer auf die in den nächsten beiden Absätzen beschriebene Weise zur Kenntnis zu bringen ist. Also nicht nur durch Anschlag/Aushang im Haus, sondern auch die schriftliche Übersendung. Jeder kann dann innerhalb eines Monats (unter gewissen Umständen 3 oder gar 6 Monate) ab dem Tag des Anschlags die Anfechtung anmelden. Diese Frist gilt nicht für nichtige Beschlüsse. Ansonsten wäre die Sache durch, wenn die Möglichkeit bis zum angekündigten Fristende ungenutzt bleibt.

Re: Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 19.10.2021, 15:03
von j0ker00
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Aber es kann doch niemals sein, dass wenn weniger als 50 % für einen Beschluss sind dieser dann durchgeht, oder?
Abgesehen von all den anderen Faktoren wie Anfechtungsfrist, Informationspflicht durch einen Aushang im Vorhinein usw.

Eben das ganz einfache Beispiel, 2 von 12 sind für ein Thema, der Rest ist dagegen. Dann kommt es doch nie zu einem rechtskräftigen Beschluss, oder?

Re: Eigentümerversammlung - Beschluss

Verfasst: 19.10.2021, 19:59
von alles2
Formelle oder gesetzeswidrige Fehler können schon mal passieren. Und wenn ein Gericht die Mehrheit übertrumpft, wäre es theoretisch schon möglich. Aber läuft alles einwandfrei ab und hat niemand was einzuwenden, kann eine Maßnahme ohne Mehrheit freilich nicht durchgehen.