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Rückforderung der Kaution

Verfasst: 07.10.2021, 17:49
von pel347
Hallo!
Ich bekam nur ein Viertel der Kaution nach dem Auszug, weil der Vermieter bestand, dass ich die Mietwohnung durch Mal-firma frisch ausgemalt zurückgeben muss. Nach einem Schlichtungsverfahren bekam ich das Bescheid (Feststellung der Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrages), dass ich keine Ausmalkosten tragen müssen. Allerdings weigert der Vermieter sich nach wie vor den Restbetrag zurückzuzahlen.
Soweit ich weiß, nun kann ich nur mittels Klage den Betrag geltend machen.
Wenn den Antrag von einem Anwalt einreicht wird, muss ich selbst die Anwaltskosten bezahlen?

Re: Rückforderung der Kaution

Verfasst: 07.12.2021, 20:17
von StefanDorn
Du kannst du erneut einen Antrag auf Rückzahlung der Kaution bei der MA50 stellen. Dann wird ein Titel ausgestellt, dass der Vermieter binnen 2 Wochen die Kaution (Restbetrag) zurückzahlen muss. Danach greifen die Verzugszinsen.

Der Vermieter könnte dann zu Gericht ziehen, aber den Fall hast du so oderso bereits gewonnen, da die "Verpflichtung zum weißigen nach dem Auszug" ja mehrmals gekippt wurde.