Rückforderung der Kaution
Verfasst: 07.10.2021, 17:49
Hallo!
Ich bekam nur ein Viertel der Kaution nach dem Auszug, weil der Vermieter bestand, dass ich die Mietwohnung durch Mal-firma frisch ausgemalt zurückgeben muss. Nach einem Schlichtungsverfahren bekam ich das Bescheid (Feststellung der Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrages), dass ich keine Ausmalkosten tragen müssen. Allerdings weigert der Vermieter sich nach wie vor den Restbetrag zurückzuzahlen.
Soweit ich weiß, nun kann ich nur mittels Klage den Betrag geltend machen.
Wenn den Antrag von einem Anwalt einreicht wird, muss ich selbst die Anwaltskosten bezahlen?
Ich bekam nur ein Viertel der Kaution nach dem Auszug, weil der Vermieter bestand, dass ich die Mietwohnung durch Mal-firma frisch ausgemalt zurückgeben muss. Nach einem Schlichtungsverfahren bekam ich das Bescheid (Feststellung der Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrages), dass ich keine Ausmalkosten tragen müssen. Allerdings weigert der Vermieter sich nach wie vor den Restbetrag zurückzuzahlen.
Soweit ich weiß, nun kann ich nur mittels Klage den Betrag geltend machen.
Wenn den Antrag von einem Anwalt einreicht wird, muss ich selbst die Anwaltskosten bezahlen?