Gerichtsverfahren eingeleitet?

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Magnola5020
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Gerichtsverfahren eingeleitet?

Beitrag von Magnola5020 » 06.10.2021, 21:48

]Liebe RechtsberaterInnen!

Ich bin Mieterin (ausländische Studentin) einer Ein-Zimmer Wohnung in einem alten Haus, die laut Vertrag dem AB des MRG unterfällt. Jetzt ist es soweit und muss ausziehen, da meine Vermieterin keinesfalls mit einer Verlängerung des Vertrages einverstanden ist- wegen Mietrücktände während der Coronakrise und Lärm. Leider kann ich die Frist zum Ausziehen nicht einhalten, und sie will(Vermieterin) deshalb eine Delogierung beantragen.
Sie hat zuletzt gesagt, dass sie alles eingeleitet haben soll und dass, bald einen Brief von ihrem Antwalt bekommen werde, es käme also ein gerichtliches Verfahren im Gang und wird verhandeln und verhandeln...und wieder verhandeln. Sie hat auch gesagt, sie werde auch keine Mietzahlung mehr von mir annehmen, da sonst würde sie die Verlängerung zustimmen.

Was könnte ich also machen, um eine Delogierung abzuwenden und stimmt es, dass nach verstrichener Kündigungsfrist bzw während Kündigungsverfahren Mieter keine Miete zu zahlen haben?
Ich habe meine Vermieterin auch eine Ratenzahlung angeboten, und jegliche Ruhestörung zu unterbinden, aber sie besteht darauf, ich soll einfach ausziehen v.a weil ich meine unmittelbare Nachbarinnen mit Lärm ( Weinen und Schreien) ständig belästige. Dazu muss ich sagen, dass ich unter Schizophrenie (Stimmenhören) leiden soll und bin eine lange Zeit laut gewesen, aber jetzt ist es nicht mehr so!


Könnte eine derartige Krankheit bzw Umstand Grund dafür sein eine Zwangsräumung zu verhindern?

Außerdem, wie ist es mit den Prozesskosten, wenn Vermieterin eine Rechtversicherung hat? Von wem könnte ich in Anspruch genommen werden?

Ich freue mich auf alle Ratschläge und danke Euch sehr dafür!


Beste Wünsche

Andrea



alles2
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Re: Gerichtsverfahren eingeleitet?

Beitrag von alles2 » 07.10.2021, 01:59

Hatte schon - wohl nicht ganz unberechtigt - einst den Verdacht der paranoiden Schizophrenie. Sollte dem zumindest teilweise so sein, waren damals schon Zeichen der Uneinsichtigkeit deutlich wahrnehmbar. Wie auch immer, ein dahin gelagertes Krankheitsbild hilft Dir da nicht, weil es nicht nur um das vertragliche Recht des Vermieters geht. Sondern es auch um den Schutz der anderen Mieter und ein zumutbares Zusammenleben, für das der Vermieter verantwortlich ist. Im Gegenteil, eine mögliche psychische Grunderkrankung könnte in dem Verfahren gegen Dich verwendet werden, indem durch das Gericht die Bestellung einer Erwachsenenvertretung angeregt werden würde.

Eine Räumungsklage könntest Du abwenden, indem Dir Nachbarn bestätigen, dass sie sich nicht (mehr) durch Dich belästigt fühlen, und Du Belege dafür hast, dass die Mietrückstände unverschuldet und noch in einem tolerierbaren Ausmaß entstanden sind. Ansonsten könnten gleich zwei wichtige Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs.2 Z 1 und 3 MRG (nach vorangegangener Abmahnung) vorliegen. Möchte Dich jedoch nicht mit Details überfordern und langweilen, weil es dazu schon genug Beiträge gibt. Ein Richter würde eine objektive Einschätzung über die Situation vornehmen und beurteilen, ob ein grobes Verschulden vorliegt.

Als erstes schadet es nicht, sich beim Wohnungsamt zu melden und eine bevorstehende Delogierung bekanntzumachen:

https://www.stadt-salzburg.at/wohnservice/

Du würdest dann für gewöhnlich in der Liste der Wohnungssuchenden bevorzugt behandelt werden. Die Meldung kann mit Deiner Zustimmung auch vom Gericht veranlasst werden. Kommt ein Schrieb von denen, kann man gleich mal die Beigebung einer unentgeltlichen Verfahrenshilfe beantragen. Darüber hinaus kann man sich von der Caritas beraten lassen, wie man am besten mit der Situation verfährt. Eventuell wäre über ein Antrag nach dem Salzburger Teilhabegesetz (S.THG), was in anderen Bundesländern mit dem aussagekräftigeren Begriff "Chancengleichheitsgesetz" bezeichnet wird:

https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/203/20305

Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass die Vermieterin sicherheitshalber sämtliche Zahlungen bei nicht vorhandenen Rückständen vermeiden. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass irgendwie ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, den ein Mieter spontan in den Raum wirft.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Gerichtsverfahren eingeleitet?

Beitrag von alles2 » 21.10.2021, 19:28

Magnola5020 hat geschrieben:
20.10.2021, 23:42
Guten Tag,


Folgendes: Meine Vermieterin will meinen Mietvertrag nicht mehr verlängern, weil 3 Monatsmieten während der Corona Zeit noch offen sind. Soweit ich weiß, dürften rückständige Miete von den Monaten April bis Juni 2020 kein Grund sein für Kündigung oder Räumungsklagen.

Trotzdem will sie mich weg und ich habe vor kürze eine Räumungsklage erhalten und auch einen Termin zur Verhandlung aber erst im Dezember. Falls ich vor diesem Termin bereits ausgezogen bin, muss ich trotzdem zur Tagsatzung erscheinen? und müsste ich auch Prozesskosten, obwohl es nicht nötig gewesen wäre ein Gerichtsverfahren einzuleiten?
Außerdem wurde mir die Möglichkeit eingeräumt, gegen eine Benachrichtigung an die Gemeinde zu widersprechen unter einer Frist von 7 Tagen- Was passiert denn wenn die Gemeinde vom BG benachrichtigt wird? hat es mit Nachteilen zu tun?

Danke für Auskunft!


Beste Grüße

Magnolia

Habe bereits erwähnt, was es mit der Benachrichtigung an die Gemeinde auf sich hat. Nachteile bringt es keine mit sich. Bei Deiner Zustimmung würdest Du in die Liste der Wohnungssuchenden aufgenommen werden, da Wohnungslosigkeit drohen könnte. Wenn Du aber eine neue Unterkunft gefunden hast, kannst Du der Widersprechung nachkommen.

Auch bis wann die Corona-Mietstundungen nachzuzahlen gewesen wären, findet sich in einem anderen Beitrag:
alles2 hat geschrieben:
27.06.2020, 15:51
Nur wer von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen war und daher der Mietzahlung von April bis Juni nicht mehr nachkommen konnte, war von einer gerichtlichen Geltendmachung oder Kündigung geschützt, wären aber die Mietrückstände im April 2021 zurückzuzahlen. Also selbst da wird einem nichts geschenkt.

https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/konsument/Corona-Mietstundungen_laufen_aus.html
Da sind wir mit den Mietzinsrückständen längst drüber. Sollte es keinen aufrechten Mietvertrag geben und sich in der Sache was geändert haben, kannst Du es dem Kläger und dem Gericht mitteilen. Dann sieht man eh, ob sich dadurch die Tagsatzung erübrigt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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