Mietkaufwohnung kaufen oder nicht?
Verfasst: 23.08.2021, 15:19
Hallo liebe Forenfreunde
Ich habe eine Frage zum Thema Mietkaufwohnung. Kurz zu den Fakten/Fragen:
* Meine Lebensgefährtin ist 2003 in eine neue geförderte Mietkaufwohnung eingezogen. Sie hat aber die Wohnung bis heute nicht in ihr Eigentum übertragen.
* Wir überlegen nun ob wir die Wohnung doch kaufen sollen - schließlich haben wir gelesen, dass wir dies jetzt bis zum 20. Jahr können.
* Wenn wir die Wohnung eventuell in 5-10 Jahren vermieten/verkaufen würden, dann wären wir jetzt an gewissen Elemente gebunden oder?,
--> Die Wohnbaugenossenschaft hätte ein Vorkaufrecht und wenn wir die Wohnung teurer verkaufen würden, dann müssten wir diese Summe an die Genossenschaft abführen oder?
--> Bei Vermietung wären wir an die Mietobergrenzen gebunden oder? (8€/m^2 -25% Abschlag bei Befristung aktuell oder?)
--> Wenn wir die Wohnung vermieten würden, dann müssten wir das Landesdarlehen vorher zurück zahlen oder?
* Da die Wohnung nur auf meine Lebensgefährtin läuft, kann nur Sie die Wohnung alleine kaufen oder?
* Wenn Sie die Wohnung an mich anschließend verkauft und ich diese dann vermiete/verkaufe, haben wir keine Grenzen einzuhalten oder? (Miete anschl. Weiterverkauf).
Bitte um Infos - vielleicht kennt sich da ja jemand aus! Danke
LG
Ich habe eine Frage zum Thema Mietkaufwohnung. Kurz zu den Fakten/Fragen:
* Meine Lebensgefährtin ist 2003 in eine neue geförderte Mietkaufwohnung eingezogen. Sie hat aber die Wohnung bis heute nicht in ihr Eigentum übertragen.
* Wir überlegen nun ob wir die Wohnung doch kaufen sollen - schließlich haben wir gelesen, dass wir dies jetzt bis zum 20. Jahr können.
* Wenn wir die Wohnung eventuell in 5-10 Jahren vermieten/verkaufen würden, dann wären wir jetzt an gewissen Elemente gebunden oder?,
--> Die Wohnbaugenossenschaft hätte ein Vorkaufrecht und wenn wir die Wohnung teurer verkaufen würden, dann müssten wir diese Summe an die Genossenschaft abführen oder?
--> Bei Vermietung wären wir an die Mietobergrenzen gebunden oder? (8€/m^2 -25% Abschlag bei Befristung aktuell oder?)
--> Wenn wir die Wohnung vermieten würden, dann müssten wir das Landesdarlehen vorher zurück zahlen oder?
* Da die Wohnung nur auf meine Lebensgefährtin läuft, kann nur Sie die Wohnung alleine kaufen oder?
* Wenn Sie die Wohnung an mich anschließend verkauft und ich diese dann vermiete/verkaufe, haben wir keine Grenzen einzuhalten oder? (Miete anschl. Weiterverkauf).
Bitte um Infos - vielleicht kennt sich da ja jemand aus! Danke
LG