Mietkaufwohnung kaufen oder nicht?

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Nemo1983
Beiträge: 1
Registriert: 23.08.2021, 15:16

Mietkaufwohnung kaufen oder nicht?

Beitrag von Nemo1983 » 23.08.2021, 15:19

Hallo liebe Forenfreunde :-)

Ich habe eine Frage zum Thema Mietkaufwohnung. Kurz zu den Fakten/Fragen:

* Meine Lebensgefährtin ist 2003 in eine neue geförderte Mietkaufwohnung eingezogen. Sie hat aber die Wohnung bis heute nicht in ihr Eigentum übertragen.
* Wir überlegen nun ob wir die Wohnung doch kaufen sollen - schließlich haben wir gelesen, dass wir dies jetzt bis zum 20. Jahr können.
* Wenn wir die Wohnung eventuell in 5-10 Jahren vermieten/verkaufen würden, dann wären wir jetzt an gewissen Elemente gebunden oder?,
--> Die Wohnbaugenossenschaft hätte ein Vorkaufrecht und wenn wir die Wohnung teurer verkaufen würden, dann müssten wir diese Summe an die Genossenschaft abführen oder?
--> Bei Vermietung wären wir an die Mietobergrenzen gebunden oder? (8€/m^2 -25% Abschlag bei Befristung aktuell oder?)
--> Wenn wir die Wohnung vermieten würden, dann müssten wir das Landesdarlehen vorher zurück zahlen oder?

* Da die Wohnung nur auf meine Lebensgefährtin läuft, kann nur Sie die Wohnung alleine kaufen oder?
* Wenn Sie die Wohnung an mich anschließend verkauft und ich diese dann vermiete/verkaufe, haben wir keine Grenzen einzuhalten oder? (Miete anschl. Weiterverkauf).

Bitte um Infos - vielleicht kennt sich da ja jemand aus! Danke :-)
LG



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mietkaufwohnung kaufen oder nicht?

Beitrag von alles2 » 29.08.2021, 13:36

In den von Dir thematisierten Punkten hat das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) Anfang 2016 und Mitte 2019 eine Reform erfahren. Die Kaufoption bis zum Ablauf einer 20-jährigen Mietdauer durch den Hauptmieter findet sich in § 15e Abs.1 WGG und wurde erst vor zwei Jahren um 5 Jahre ausgedehnt. Im Zuge dessen wurde endlich klargestellt, dass die vorherige Mietzeit ab Erstbezug der Baulichkeit nicht angerechnet wird.

Du sprichst die Spekulationsfrist nach § 15g Abs.1 WGG an, wonach das ins Grundbuch eingetragene Vorkaufsrecht ebenso zuletzt um 5 Jahre auf 15 Jahre ausgeweitet wurde. Der nächste Absatz behandelt das Thema Differenzbetrag und der anschließende Absatz umfasst die Ausnahmen naher Angehörige, für denen die Bestimmungen nicht gelten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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