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Verfasst: 14.08.2021, 23:16
von a684dd572b1887661782981659331eed_266
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Re: Kann ich auf Parkett abschleifen bestehen?

Verfasst: 15.08.2021, 02:42
von alles2
Im Sinne des § 8 Abs.1 letzter Satz MRG (Mietrechtsgesetz) kommst Du dem Rat schon nach, etwaige Schäden zu melden. Der Genossenschaft trifft die Erhaltungspflicht nach § 14a WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz). Unternimmt diese nichts, weil größere Schäden oder die übermäßige Abnutzungen abgestritten werden, könnte man nach § 14c WGG vorgehen, zumal eine Pauschalaussage in diesen Bereichen immer schwer zu treffen ist. Aber Deine Argumentationslinie ist schon mal ganz gut.

Bei uns sagt man, dass ein Parkettboden im Auftrag des Vermieters innerhalb von 20 Jahren zweimal geschliffen und versiegelt werden muss. Daher hängt es mitunter von der Lebensdauer der Sache ab, in wie fern ein (Ex-)Mieter ein Teil der Kosten zu tragen hätte.

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Verfasst: 15.08.2021, 16:29
von a684dd572b1887661782981659331eed_266
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Re: kann ich auf Parkett abschleifen bestehen?

Verfasst: 15.08.2021, 19:27
von alles2
Dass die Genossenschaft wegen Untätigkeit für die Konsequenzen aufzukommen hätte, ist aus § 14a WGG mit Verweis auf § 1096 ABGB abzuleiten. Daher kann man die Anmerkungen nach dem Teil unter Anführungszeichen schon weglassen. Belehrungen und der erhobene Zeigefinger kommen selten gut an, wenn man etwas haben möchte. Deine Vorlage ist ziemlich passabel, wobei ich lediglich "müssten" statt "müssen" schreiben würde. Bis dato kann ich auch keine übermäßige Abnutzung ausmachen.