Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen
Verfasst: 19.07.2021, 22:49
Guten Tag!
Wir sind eine relativ junge Zimmerpension, die Pensionszimmer(mit Zimmerreinigung, Bettwäschereinigung) nach dem Beherbergungsgesetz vergibt und haben nun zum ersten Mal folgendes Problem.
Ein Gast wird von uns seit einem Jahr beherbergt. Vor kurzem hat er sich sehr schwer daneben benommen, indem er betrunken einen anderen Pensionsgast so lange drangsaliert und angeschrien hat, bis dieser fluchtartig unsere Pension verlassen hat.
Daraufhin haben wir auf unsere AGBs hingewiesen
"Wenn der Gast durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit den übrigen Mitbewohnern unzumutbar macht oder Verstöße gegen die Hausordnung begeht, darf der Herberggeber sofort den Vertrag auflösen" und ihm eine Frist bis zum Ende voriger Woche gegeben, um das Zimmer zu räumen.
In einer früheren Mail vor einigen Wochen, haben wir auf seine Frage, bis wann er das Zimmer noch behalten könnte, geantwortet "voraussichtlich bis in den Herbst".
Darauf beruft er sich nun, und meint, bis Herbst bleiben zu dürfen.
Wir sind uns zwar sicher, dass er dieses Recht nicht mehr besitzt (da wir den Vertrag aufgrund unserer AGBs aufgelöst haben). Da er aber einfach das Zimmer nicht verlässt, wissen wir nicht, wie wir nun vorgehen dürfen und sollen.
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank!
Wir sind eine relativ junge Zimmerpension, die Pensionszimmer(mit Zimmerreinigung, Bettwäschereinigung) nach dem Beherbergungsgesetz vergibt und haben nun zum ersten Mal folgendes Problem.
Ein Gast wird von uns seit einem Jahr beherbergt. Vor kurzem hat er sich sehr schwer daneben benommen, indem er betrunken einen anderen Pensionsgast so lange drangsaliert und angeschrien hat, bis dieser fluchtartig unsere Pension verlassen hat.
Daraufhin haben wir auf unsere AGBs hingewiesen
"Wenn der Gast durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit den übrigen Mitbewohnern unzumutbar macht oder Verstöße gegen die Hausordnung begeht, darf der Herberggeber sofort den Vertrag auflösen" und ihm eine Frist bis zum Ende voriger Woche gegeben, um das Zimmer zu räumen.
In einer früheren Mail vor einigen Wochen, haben wir auf seine Frage, bis wann er das Zimmer noch behalten könnte, geantwortet "voraussichtlich bis in den Herbst".
Darauf beruft er sich nun, und meint, bis Herbst bleiben zu dürfen.
Wir sind uns zwar sicher, dass er dieses Recht nicht mehr besitzt (da wir den Vertrag aufgrund unserer AGBs aufgelöst haben). Da er aber einfach das Zimmer nicht verlässt, wissen wir nicht, wie wir nun vorgehen dürfen und sollen.
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank!