Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen

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Zimmerpension
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Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen

Beitrag von Zimmerpension » 19.07.2021, 22:49

Guten Tag!

Wir sind eine relativ junge Zimmerpension, die Pensionszimmer(mit Zimmerreinigung, Bettwäschereinigung) nach dem Beherbergungsgesetz vergibt und haben nun zum ersten Mal folgendes Problem.
Ein Gast wird von uns seit einem Jahr beherbergt. Vor kurzem hat er sich sehr schwer daneben benommen, indem er betrunken einen anderen Pensionsgast so lange drangsaliert und angeschrien hat, bis dieser fluchtartig unsere Pension verlassen hat.
Daraufhin haben wir auf unsere AGBs hingewiesen
"Wenn der Gast durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit den übrigen Mitbewohnern unzumutbar macht oder Verstöße gegen die Hausordnung begeht, darf der Herberggeber sofort den Vertrag auflösen" und ihm eine Frist bis zum Ende voriger Woche gegeben, um das Zimmer zu räumen.
In einer früheren Mail vor einigen Wochen, haben wir auf seine Frage, bis wann er das Zimmer noch behalten könnte, geantwortet "voraussichtlich bis in den Herbst".
Darauf beruft er sich nun, und meint, bis Herbst bleiben zu dürfen.
Wir sind uns zwar sicher, dass er dieses Recht nicht mehr besitzt (da wir den Vertrag aufgrund unserer AGBs aufgelöst haben). Da er aber einfach das Zimmer nicht verlässt, wissen wir nicht, wie wir nun vorgehen dürfen und sollen.

Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank!



alles2
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Re: Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen

Beitrag von alles2 » 20.07.2021, 01:59

Nur weil Ihr ihm vorbehaltlich iSd § 362 ABGB ein Recht eingeräumt habt, bedeutet es noch lange nicht, dass er in dieser Zeit gegen die Sitten für ein gutes Miteinander verstoßen darf. Im Rahmen der Ausübung Eures Hausrechts iSd § 354 ABGB könnt Ihr über ihn die Besitzstörung nach § 339 ABGB klagen (bzw. Hausverbot erteilen) und die Herbeiziehung der Polizei ankündigen, sollte keine Kooperation erkennbar sein. Sollte es die Situation entsprechend § 344 ABGB erfordern und wäre die Dringlichkeit geboten, könnte man sich auch selbst in angemessener Form darum kümmern. Schließlich geht es - neben dem Ansehen und dem Ruf des Hauses - um die Sicherheit der Gäste, für die Ihr verantwortlich seid.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Zimmerpension
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Re: Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen

Beitrag von Zimmerpension » 20.07.2021, 07:49

Danke schon mal für die Hilfe so weit!

So wie sich die Situation darstellt, nehmen wir an, dass dieser Gast gegenüber der Polizei nicht aggressiv oder gewalttätig auftreten wird, aber schlicht trotzdem das Zimmer nicht verlässt. Ist die Polizei in einer solchen Situation dann dazu berechtigt, den Zimmergast gewaltsam aus der Pension zu entfernen? (Vorausgesetzt natürlich, dass wir schon das Hausverbot ausgesprochen haben.)

alles2
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Re: Pensionsgast weigert sich Zimmer zu verlassen

Beitrag von alles2 » 20.07.2021, 11:02

Danke für das Nachhaken! Hatte tatsächlich auf was vergessen, das ich noch im Hinterkopf hatte. Die Polizei darf in dem Fall eine Wegweisung nach § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) vornehmen. Du würdest dann schon von denen unterrichtet werden, wie man mit dieser Situation umgehen sollte, weigert sich der Gast mit Händen und Füßen. Sollte auch die in der Situation machtlos sein, könnte man das Thema Anzeige wegen Hausfriedensbruch ansprechen. Auch wenn am Ende nichts dabei herausschauen würde, weil es eingestellt werden könnte. Doch so könnte sich die Polizei verpflichtet fühlen, sich damit weiter befassen zu müssen, indem sie den Fall aufnimmt. Ihr konntet als Laie ja nicht wissen, dass es juristisch womöglich nicht durchsetzbar ist. Aber das nur nebenher, weil es eh abzuwarten gälte, was die Polizei dazu sagt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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