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Hilfe - Streit bzgl. Ausmalen

Verfasst: 17.07.2021, 19:42
von mischy123
Hallo, ich brauche bitte Klarheit.

Wir ziehen jetzt aus einer Mietwohnung aus. Übergeben wurde uns dir Wohnung teilweise neu ausgeweißlt. Ich hab den Vertrag nicht brav durchgelesen, dort steht nämlich, dass alles so gewesen wäre. Aber jetzt zum Problem: Wir sollen laut Vertrag bei Übergabe an die Vermieter alles neu streichen, obwohl sowieso alles weiß ist. Ist das aufgrund dieses Satzes wirksam?
Ebenfalls sollen wir rasenmähfähig begradigen, wobei man rasenmähen kann.

Bitte um Auskunft :!:

Re: Hilfe - Streit bzgl. Ausmalen

Verfasst: 17.07.2021, 23:56
von alles2
Eigentlich hast Du einen guten Riecher, dass da was im Busch sein könnte. Denn iSd § 879 Abs.3 ABGB darf der Mieter bei der Zurückstellung nach § 1109 ABGB grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz (meist MRG) vorsieht. Mit solchen Weißigen-Klauseln oder jene, die eine überzogene Gartenbehandlung beinhalten, kommt man bei Gericht kaum durch, weshalb man sich als Mieter nicht einschüchtern lassen sollte.