Wohnrechtsvereinbarung

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Hoem24
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Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von Hoem24 » 14.07.2021, 16:57

Hallo, liebe Jusliner

Kann/darf rechtsmäßig ein Nutzer (kein Eigentümer) eine Genossenschaftswohnung einer zusätzlich als Hauptwohnsitz gemeldeter Person (Mitbewohner - kein Familienmitglied) eine Wohnrechtsvereinbarung für die MA35 unterschreiben
oder sind hier Konsequenzen seitens der Genossenschaft/MA35 zu befürchten?

Vielen Dank schon mal für eure Rückantworten :D
Helmut



alles2
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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von alles2 » 14.07.2021, 17:51

Grundsätzlich wird eine Wohnrechtsvereinbarung zwischen Unterkunftgeber und -nehmer abgeschlossen und es sollte der Mietvertrag angeschlossen sein. Jetzt kenne ich mich aber nicht aus, wer zu wem in welchem Verhältnis steht und ob man vorher die Zustimmung der Genossenschaft eingeholt hat.
Wer ist dieser Nutzer? Einer, der ab und an auch in der Wohnung aufhältig, aber dort nicht gemeldet ist? Und soll sich der Nutzer um diese Vereinbarung kümmern, weil der Hauptmieter gerade auf Urlaub ist oder sowas?
Dann sollte es kein Problem für die Genossenschaft darstellen, wenn man das auch plausibel erklären und das die veranlasste Vereinbarung im Auftrag des Hauptmieters erfolgt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von Hoem24 » 14.07.2021, 19:54

Hallo ...

Es existiert zwischen dem Mieter und der Genossenschaft ein Nutzungsvertrag - daher der Ausdruck Nutzer, sorry
Dieser ist ab uns an in der Wohnung und auch hauptgemeldet ...wegen der Zustimmung bei der Genossenschaft müsste man nachfragen. Die Vereinbarung soll zwischen dem Mieter und einer Bekannten (kein Naheverhältnis) erfolgen ob dies erlaubt ist
ohne dass nachher Probleme entstehen, danke

alles2
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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von alles2 » 14.07.2021, 22:57

Achja, stimmt, das hatte ich glatt übersehen. Jene der Genossenschaften in unserer Gegend tragen den Titel Mietvertrag. Nutzungsverträge hatte ich in erster Linie mit der Gebrauchsüberlassung von gewerblichen Räumlichkeiten im Kopf.

Ansonsten liegst Du mit Deine Bedenken schon richtig. Zuerst ist mal zu überprüfen, was der Nutzungsvertrag hinsichtlich Untervermietung und sonstiger Überlassung Dritter hergibt. Meistens braucht es dazu die schriftliche Zustimmung der Genossenschaft, sofern es sich nicht nur um eine vorübergehend Aufnahme handelt und um Überbelag zu verhindern. Wusste diese nichts davon, können die Bedenken hinsichtlich Probleme berechtigt sein. Um auch gegenüber der Einwanderungsbehörde auf der sicheren Seite zu sein, muss der Fremde hier legal aufhältig sein.
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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von Hoem24 » 15.07.2021, 20:33

Hallo, Alles2

Ich kann nur den § 10 Kündigung zitieren denn normalerweise steht das in einem Mietvertrag drinnen dass Weitergabe an Dritte und Untervermietung verboten ist.

(1) Das Nutzungsverhältnis kann unter Einhaltung einer 3monatigen Frist zum Ende des Kalendermonates gekündigt werden, von der Genossenschaft nur gerichtlich und aus wichtigen Gründen iSd §§ 30 MRG und 28 WFG 1984.
(2) Weiters werden als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbart:
2.1. Verzug mit der Leistung des Finanzierungsbeitrages .... sowie mit der Rückzahlung eines gewährten Eigenmitteldarlehens ......
2.2 Inanspruchnahme von Wohnbaufördermittel durch unrichtige Angaben ......

Evtl. helfen die §§ weiter denn ich vermute dass es da drinnen irgendwo steht.
Danke, Helmut

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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von alles2 » 15.07.2021, 23:43

Ein vertragliches Aftermietverbot kann ich nicht ausmachen, weshalb man sich auf § 1098 ABGB berufen kann, sollte die Genossenschaft Wind von dem Mitbewohner oder der Wohngemeinschaft bekommen. Ich gehe davon aus, dass sich im Vertrag nicht sonst ein Querverweise auf irgendwelche Bestimmungen oder Regelungen zu entnehmen ist. Die von Dir genannten Paragraphen lassen dahingehend keine Rückschlüsse zu, zumal diese sich um das Thema Kündigung drehen.
Zuletzt geändert von alles2 am 20.07.2021, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wohnrechtsvereinbarung

Beitrag von Hoem24 » 20.07.2021, 14:55

Hallo, ...

Danke für den Hinweis zu den ABGB - hilft sicher im Fall eines Streites ...

Es sind im Nutzungsvertrag lediglich 15 § gelistet

1) Vertragsgegenstand (wie groß, Nutzfläche, Wohnung bestehend aus ...., etc.)
2) Kosten und Finanzierung (Berechnung des Entgelts $14 Abs. 1 WGG ....)
3) Aufteilungsschlüssel
4) Entgelt (Miete)
5) Finanzierungsbeitrag
6) Übergabe und Instandhaltung
7) Veränderungen
8) Betreten des Nutzungsgegenstandes
9) Hausordnung
10) Kündigung - habe ich vorher schon gelistet
11) Rückstellung
12) Mitteilungen und Anschriftenänderung
13) Gebühren
14) Option Wohnungseigentum
15) Unterschriften

Ich sehe außer WGG §§ keine anderen und selbst diese sind bei der Finanzierung gelistet.

Danke und Grüße
Helmut

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