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Kautionsangabe unterscheidet sich

Verfasst: 13.07.2021, 08:10
von Sippja
Hallo zusammen,
bin gerade etwas aufgebracht und verwirrt.
Mein Freund (AT) und ich (DE) wollen zusammenziehen (AT) und haben eine tolle Wohnung gefunden. Nachdem wir die Zusage bekommen haben, hat es mega lange gedauert bis wir den Vertrag bekommen haben. Die Vermieterin hat uns da sehr oft vertröstet… nun ist der Vertrag da.

ABER die Kaution ist nun doppelt so hoch wie in der Anzeige bzw. im Mietanbot drin steht!
Sowohl in der Anzeige als auch im mietanbot wurden 3 Monatsmieten veranschlagt. Und nun sind’s 6 Monatsmieten.

Ich finde dass ist eine sauerei dass es nicht vorher angesprochen wurde.
Ist das in Österreich normal, dass die Angaben in Mietanbot /Wohnungsanzeigen (willhaben) mit dem Mietvertrag sich unterscheiden?
Gibt es hier eine Rechtsgrundlage für Kautionsangaben im mietanbot und Mietvertrag?

Re: Kautionsangabe unterscheidet sich

Verfasst: 13.07.2021, 10:45
von alles2
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https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=17743

Es ist geltendes Vertragsrecht (§ 861 ABGB), dass das Anbot bindend ist. Außer es gibt berechtigte Gründe, warum wer so ein Absicherungsbedürfnis hat, wobei es da ein neues Mietanbot bräuchte. Die Rechtsprechung würde zwar 6 Monatsmieten zulassen. Doch es sollte schon bei dem bleiben, was vorher ausgemacht wurde.

Daher das Thema ansprechen und es sollte sich in Wohlgefallen auflösen. Tut es das nicht, könnte man anhand der Rechtfertigung weiter darauf eingehen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Vermieterin es mit mehreren Verträgen zu tun hat und da was durcheinander gebracht hat. Oder sie zwischenzeitlich, Du erwähnst ja die lange Dauer, dazu übergangen ist, Anbote nur noch mit 6 Mieten zu erstellen.